CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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16.09.1935

Rede von Goebbels auf einer Sondertagung der Gau- und Kreispropagandaleiter anläßlich des Parteitags

"Ich erlebe vielfach in der Partei, daß sie sich damit beschäftigt, aus einer gewissen inneren Unruhe heraus radikale Forderungen aufzustellen, nur um sie aufzustellen. Obschon der Mann, der sie aufstellt, ganz genau weiß, daß die Regierung das im Augenblick überhaupt nicht durchführen kann. Selbst wenn sie es wollte, könnte sie es nicht.
Beispielsweise: Wenn einer nun glaubt, besonders Nationalsozialist zu sein, wenn er erklärt: Man darf einem Juden nichts verkaufen! Oder: Juden sind hier überall unerwünscht! Sie sind in Dörfern unerwünscht, in Städten unerwünscht, sie sind in den Provinzen unerwünscht, in Seebädern und in Gebirgsbädern und -, ja, wo sollen sie denn hingehen? Sie müssen doch irgendwo bleiben. (...)
Es ist ja nicht notwendig, daß wir unsere eigenen Parteigenossen radikaler machen, als sie ohnehin schon sind. Insofern ist es richtig, daß wir die Millionen Menschen, die der Partei noch fernstehen, allmählich an unsere an sich radikalen Ziele heranziehen. Es reicht auch nicht aus, wenn unsere Parteigenossen die Judengesetze, die gestern angenommen worden sind, verstehen, sondern das Volk muß sie verstehen. Denn wir wollen ja keine Parteiregierung sein, sondern wir wollen eine Volksregierung sein."

Es sei falsch, dem Gegner explizit keine Chance mehr zu lassen.

"Wenn ich in der Propaganda zum Ausdruck bringe:  Die Juden haben überhaupt nichts mehr zu verlieren! - ja, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn sie kämpfen. Oder wenn ich sage: Die Kleriker haben gar nichts mehr zu verlieren, es gibt keinen Pardon! -, dann haben Sie die Kirchen eben grundsätzlich gegen sich, zu jeder Stunde. Wenn Sie ihnen keine Chance mehr bieten... -  nein, man muß das immer offenlassen. Wie zum Beispiel gestern in meisterhafter Weise der Führer das in seiner Rede getan hat: Wir hoffen, daß mit diesen Judengesetzen nun die Möglichkeit besteht, ein erträgliches Verhältnis zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk herbeizuführen und... Das nenne ich Geschick! Das ist gekonnt!
Wenn man aber gleich dahinter gesagt hätte: So, das sind die heutigen Judengesetze; Ihr sollt nun nicht glauben, daß das alles ist, im nächsten Monat - da ist gar nichts mehr dran zu ändern - nächsten Monat kommen die nächsten, und zwar so, bis Ihr bettelarm wieder im Ghetto sitzt -, ja, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Juden die ganze Welt gegen uns mobilmachen. Wenn Sie ihnen aber eine Chance geben, eine geringe Lebensmöglichkeit, dann sagen sich die Juden: Ha, wenn die jetzt im Ausland wieder anfangen zu hetzen, dann wird's noch schlimmer; also Kinder, seid doch mal still, vielleicht geht's doch!
Und vor allem: die Juden laufen uns ja nicht weg. Auch die Kirchen laufen nicht weg. (...) Das ist ganz gut, wenn sie da sind. Es könnte einmal möglich sein, daß in einer kommenden, schwierigen Auseinandersetzung sie uns als sehr gutes Faustpfand dienen könnten."

"Ich kann natürlich diese Überlegungen nicht in der Öffentlichkeit darlegen (...) -  damit decke ich ja meine ganze Taktik auf. Da ist es nun notwendig, daß unsere Parteigenossen Disziplin halten und daß sie einsehen, daß ein nationalsozialistischer Minister das nicht aus Spaß tut, sondern daß er dabei seine Überlegungen hat, daß er dabei seine Motive hat und daß die stichhaltig sind."
(Heiber, Goebbels-Reden I, S. 246-247, 248-249 und 253-254)

18.09.1935

Der Reichskommissar für das Saarland stellt klar, daß die Nürnberger Rassengesetze dort aufgrund internationaler Vereinbarungen bis zum 29. Februar 1936 keine Anwendung finden. Es sei streng darauf zu achten, daß Klagen in dieser Hinsicht vermieden werden. (Walk, S. 131)

26.09.1935

Der Finanzminister gibt bekannt, daß Beihilfen an kinderreiche Familien nur noch gewährt wenn, wenn die Eltern Reichsbürger im Sinne des Gesetzes vom 15. September sind. (Walk, S. 132-133)

30.09.1935

Sämtliche Juden im Sinne des Reichsbürgergesetzes, die jetzt noch Richter und Staatsanwälte sind, werden entlassen. Ausnahmen gelten (aufgrund internationaler Abkommen) nur für das Saarland und Oberschlesien.