Funktionen für die Darstellung

Schriftgröße:
Darstellung:

Seitenpfad

01.12.1938

Schreiben des Reichswirtschaftsministers

Falls jüdische Einzelhändler ihre Geschäfte von neuem eröffnet haben, um die Verkaufsmöglichkeiten für Weihnachten auszunützen, sind die Läden sofort von der Polizei zu schließen, sofern es sich nicht um Juden ausländischer  Staatsangehörigkeit handelt; diese dürfen ihre Geschäfte noch bis zum 31. Dezember fortsetzen. (Walk, S. 261)

Großbritannien

In der Londoner Albert-Hall findet eine Protestkundgebung gegen die deutsche Judenverfolgung statt. Redner sind u.a. die Erzbischöfe von York und Westminster, der Oberrabbiner Hertz, der ehemalige konservative Kolonialminister Amery und der liberale Oppositionsführer Sinclair.

02.12.1938

Schreiben Himmlers an den Chef der Reichskanzlei, Lammers.

"In der Zeit vom 27. bis 29. Oktober 1938 sind insgesamt etwa 17.000 Juden polnischer Staatsangehörigkeit nach Polen abgeschoben worden. Die von der polnischen Regierung beabsichtigten Gegenmaßnahmen sind infolge der zwischen den beiden Regierungen getroffenen Vereinbarung nicht mehr zur Durchführung gelangt. Die in der Zeit vom 2. bis 10. November geführten deutsch-polnischen Verhandlungen haben bisher zu einer Einigung nicht geführt. Nur in einzelnen Punkten konnte eine Übereinstimmung erzielt werden."

Aufgrund des Pariser Attentats seien die Verhandlungen vorübergehend unterbrochen worden. (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 107 und Fußnote)

03.12.1938

Juden wird das Führen und Halten von PKWs und Krafträdern mit sofortiger Wirkung verboten. Führerscheine und KfZ-Papiere müssen bis spätestens 31. Dezember zurückgegeben werden.

Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens

Die Verordnung gibt den höheren Verwaltungsbehörden die Ermächtigung, Juden zum Verkauf oder zur Abwicklung ihres gewerblichen Betriebes sowie zur Veräußerung ihres Grundbesitzes und ihrer sonstigen Vermögensteile zu zwingen. Zur Abwicklung eines Betriebes oder zur Verwaltung sonstiger Vermögen können "Treuhänder" eingesetzt werden. Juden können künftig Grundstücke und Rechte an Grundstücken nicht mehr erwerben. Für jeden Grundstücksverkauf durch Juden wird eine allgemeine Genehmigungspflicht eingeführt. Für Wertpapiere wird der Depotzwang eingeführt, d.h. Juden müssen ihre gesamten Wertpapiere u.ä. binnen einer Woche in ein Depot bei einer Devisenbank einliefern. Verfügungen darüber bedürfen der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers oder der von ihm beauftragten Stelle. Juden wird es gesetzlich verboten, Gold, Platin, Silber, Edelsteine und Perlen zu erwerben oder frei zu veräußern. Der Erwerb solcher Gegenstände aus jüdischem Besitz ist nur durch besondere amtliche Ankaufstellen (zu den von diesen festgesetzten Preisen) gestattet. Das gilt auch für Schmuck und Kunstgegenstände, soweit der Wert im Einzelfall 1.000 RM übersteigt. (RGBl I, S. 1709)

Internationale Politik

Eine Sitzung des Subkomitees der Evian-Konferenz befaßt sich mit der Frage der jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland. Der niederländische Vertreter berichtet, daß sich seine Regierung mit Siedlungsmöglichkeiten in Guayana (Surinam) und Westindien befasse.
Der französische Vertreter kündigt an, daß seine Regierung die Unterbringung von 10.000 Juden, vor allem im mittleren Madagaskar, erwäge. (AdG, S. 3832)

04.12.1938

Die Ergänzungswahl im Sudetenland zum Reichstag bringt angeblich 98,9% für Hitler und die NSDAP. (AdG, S. 3835)

05.12.1938

Siebte Verordnung zum Reichsbürgergesetz

Die Ruhegehälter ausgeschiedener jüdischer Beamter werden heruntergesetzt. Vom 1.1.39 ab werden den Beamten, die am 31.12.35 oder im oberschlesischen Abstimmungsgebiet am 31.8.37 in den Ruhestand getreten sind, nicht mehr die vollen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, sondern nur Ruhegehälter nach dem Stand am Tages ihres Ausscheidens gezahlt. (RGBl I, S. 1751)

Der Reichswirtschaftsminister ordnet an: Soweit in Ausnahmefällen noch jüdische Wirtschaftsprüfer und vereidigte Bücherrevisoren tätig sind, kann deren Bestellung mit Wirkung zum 31. Dezember 1938 widerrufen werden. (AdG, S. 3836)

Danzig

Die Regierung der Freien Stadt Danzig erläßt eine Verordnung "zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", die in Anlehnung an die deutschen Rassengesetze definiert, wer Jude oder jüdischer Mischling ist, und entsprechende Eheverbote usw. enthält. Juden dürfen kein öffentliches Amt ausüben. (AdG, S. 3836)

Niederlande

Ministerpräsident Cloijn gibt im Parlament bekannt, daß seit 1933 etwa 25.000 Füchtlinge aufgenommen worden seien. Unter diesen befanden sich 13.000 Juden und 4.000 "Halbjuden". Etwa 17.000 Flüchtlinge seien in den Niederlanden ansässig geworden. Mit dieser Zahl lägen die Niederlande unter allen Ländern weitaus an der Spitze. Künftig könnten Emigranten, sofern nicht besondere Genehmigungen des Justizministers vorliegen, nur noch vorübergehend und in dem Maße aufgenommen werden, in dem eine endgültige Einwanderungsmöglichkeit in andere Länder besteht.

Auf die niederländische Anfrage zur Flüchtlingsproblematik (s. 18.11.1938) habe außer der Schweiz nur Belgien geantwortet, indem es sich bereit erklärte, Ausweisungen von schon im Land befindlichen Flüchtlingen vorerst einzustellen und sie in Lagern unterzubringen. Nur unter der Voraussetzung, daß auch andere Länder entsprechende Maßnahmen treffen, werde Belgien noch etwa 2.000 Kinder und mehrere hundert erwachsene Flüchtlinge zulassen. Die zaudernde Haltung anderer Länder müsse zur Vorsicht mahnen, zumal es Kreise gebe, die vor einem allzu großen Entgegenkommen warnen, um den Antisemitismus in den Niederlanden nicht zu steigern. (AdG, S. 3836)

Internationale Politik

Bericht des Deutschen Botschafters in London, Dirksen, an das Ausw. Amt:

Vor kurzem habe in London eine Sitzung des Evian-Komitees stattgefunden. Der französische Vertreter habe zu Beginn erklärt, das Komitee brauche sich um die Sache (Ausreise und Unterbringung von Juden aus Deutschland) nicht weiter zu kümmern, da der britische Premier Chamberlain der französischen Regierung "die weitere Behandlung dieses schwierigen Problems zu treuen Händen überlassen" habe.
    Rublee als Sprecher des Evian-Komitees sei über diese Entwicklung etwas beunruhigt, da er befürchte, "daß die Sache durch ungeschickte Behandlung auf französischer Seite gefährdet werden könnte". Er habe darauf hingewiesen, "daß seine Verhandlungsmöglichkeiten mit Deutschland noch nicht erschöpft seien" und daß man ihm Zeit lassen müsse.

Göring habe angeblich vor einigen Tagen den britischen Botschaftsrat in Berlin angesprochen und für eine Verständigung folgende Bedingungen als unerläßlich bezeichnet: "Die Lösung müsse auf rein geschäftlicher Grundlage unter Vermeidung aller diplomatischen oder politischen Intrigen gefunden werden. Devisen könnten nicht zur Verfügung gestellt werden; soweit Devisen für den Plan gebraucht würden, müßten sie durch eine Erhöhung des deutschen Exports hereingebracht werden. Für die vorläufige Finanzierung der Abwanderung müßten vorschußweise Devisen aus dem Ausland zur Verfügung gestellt werden." (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 653)

06.12.1938

In Berlin tritt ein vom Polizeipräsidenten verhängter "Judenbann" in Kraft. Eine Reihe von Straßen, Plätzen, Anlagen und Gebäuden dürfen künftig von Juden nicht mehr betreten oder befahren werden. Juden, die zu diesem Zeitpunkt innerhalb eines "Banngebiets" leben, benötigen einen Erlaubnisschein; nach dem 1. Juli 1939 sollen solche Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilt werden. Der Berliner "Judenbann" umfaßt u.a. alle Theater, Kinos, Kabaretts, Konzert- und Vortragsräume, die Ausstellungshallen am Kurfürstendamm und das  Ausstellungsgelände am Funkturm, die Deutschlandhalle, den Sportpalast, öffentliche und private Badeanstalten, Hallenbäder und Freibäder sowie einige Straßen. (AdG, S. 3833)

Ansprache Görings im Reichsluftfahrtministerium vor Gauleitern, Oberpräsidenten und Reichsstatthaltern

Man habe darauf verzichtet, die Tatsache, daß er "die Judenfrage" in die Hand genommen habe, öffentlich bekannt zu machen, "weil der Führer nicht wünschte, daß ich in meiner Stellung dem Ausland und auch dem Inland gegenüber hier zu sehr belastet würde."

Hitler habe es mißbilligt, daß die Verfügung des Berliner Polizeipräsidenten über die Zusammenfassung der Juden in gewissen Vierteln usw. in der Presse veröffentlicht wurde. Hitler wolle, "daß vorläufig überhaupt nur das unerläßlich Notwendigste zu veröffentlichen ist", "damit der Vorgang reibungslos ablaufen kann", und um die "Auslandshetze" in dieser Frage abklingen zu lassen.

Hitler habe als Grundsatz ausgesprochen: "An der Spitze aller unserer Überlegungen und Maßnahmen steht der Sinn, die Juden so rasch und so effektiv wie möglich ins Ausland abzuschieben, die Auswanderung mit allem Nachdruck zu forcieren, und hierbei all das wegzunehmen, was die Auswanderung hindert."

Außerdem habe Hitler entschieden, "daß keinerlei Kenntlichmachung der Juden erfolgt", im wesentlichen mit der Begründung, daß es sonst zu "Exzessen" käme und die Juden in manchen Gauen keine Lebensmittel mehr bekämen.    

Man könne heute nicht alle Juden verhaften, "denn dafür müßten wir ganz andere Räumlichkeiten zur Verfügung haben". Die gesunden Juden ohne Anstellung könnten aber "in gewissen Arbeiterformationen zusammengefaßt werden", "um Ziegel zu bearbeiten oder am Kanal zu graben". (nach: Jahrbuch für Antisemitismusforschung, Hrg. Wolfgang Benz, Bd. 2, FfM. 1993)

07.12.1938

Gespräch zwischen dem deutschen Außenminister Ribbentrop und seinem französischen Amtskollegen Bonnet in Paris. (Bericht Ribbentrops)

"1) Die Judenfrage. Nachdem ich Herrn Bonnet erklärt hatte, daß ich mit ihm offiziell nicht über dieses Problem sprechen könne, sagte er, er wolle mir nur privatim sagen, wie sehr man in Frankreich an einer Lösung des Judenproblems interessiert sei. (...) Erstens wolle man keine Juden aus Deutschland mehr aufnehmen, und ob wir nicht irgendwelche Maßnahmen treffen könnten, damit sie nicht mehr nach Frankreich kämen, und zweitens müßte man in Frankreich zehntausend Juden irgendwie loswerden. Man denke hierbei tatsächlich an Madagaskar.
Ich erwiderte Herrn Bonnet, daß wir alle unsere Juden loswerden wollten, daß die Schwierigkeit aber darin läge, daß kein Land sie aufnehmen wolle und ferner am Mangel an Devisen." (ADAP, Serie D, Bd. IV, Nr. 372)

Litauen

Die litauische Regierung ordnet an, daß ausländische Juden, die ohne nachweisbare Beschäftigung in der litauischen Hauptstadt Kaunas leben, nicht länger dort wohnen dürfen, sondern sich in einem Provinzort niederlassen müssen. (AdG, S. 3840)