CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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18.01.1938

Der Reichserziehungsminister ordnet an, daß jüdische Schüler die Reifeprüfung nur noch an jüdischen Privatschulen unter staatlicher Aufsicht ablegen dürfen. Im Zeugnis muß vermerkt werden, daß der Schüler eine jüdische Schule besucht hat. (Walk, S. 212)

22.01.1938

Rumänien

Das "Gesetz über die Überprüfung der Staatsbürgerschaft" wird verkündet. Staatsbürger soll danach nur sein, wer nachweisen kann, daß er schon am 1.12.1918 in Rumänien ansässig war oder von Eltern abstammt, die zu dieser Zeit ansässig waren. Das Gesetz trifft vor allem die Bewohner der erst nach dem ersten Weltkrieg zu Rumänien gekommenen Gebiete.

Juden dürfen keine Devisen für Reisen ins Ausland erhalten. An öffentlichen Schulen darf kein jüdischer Religionsunterricht mehr erteilt werden. Jede Unterstützung der jüdischen Regligionsgemeinschaft aus Etatmitteln wird eingestellt. Jüdische Ärzte dürfen nicht mehr für die Krankenkassen arbeiten. (AdG, S. 3392-3393)

Aus einer Anfang Juni 1938 veröffentlichten amtlichen Statistik geht hervor, daß insgesamt fast  400.000 Juden unter diese "Überprüfung der Staatsbürgerschaft" fielen, davon rund 315.000 aus den nach dem Krieg angeschlossenen Gebieten und annähernd  80.000 aus Altrumänien. (AdG, S. 3589)

Anfang Oktober 1938 wurden alle aus den Staatsbürgerlisten gestrichenen Juden unter Fremdengesetzgebung gestellt. Sie mußten alle drei Monate die Erneuerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Personen, die schon vor 1918 in Rumänien ansässig waren, mußten diesen Eintrag einmal im Jahr stellen. (AdG, S. 3755)

27.01.1938

Aufzeichnung von Legationsrat Clodius, Handelspolitische Abteilung (HPA) des Auswärtigen Amtes

Die HPA habe in den Besprechungen der letzten Jahre stets den Standpunkt vertreten, daß das Haavara-Abkommen in der vorliegenden Form aus politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufrechtzuerhalten sei. Vom Wirtschaftsministerium und von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung sei vertreten worden, die Beseitigung der Mißstände könne durch eine Änderung des Abkommens erreicht werden, während die NSDAP-Auslandsorganisation (AO) die Aufgabe des Haavara-Systems insgesamt forderte.

In Besprechungen der letzten Tage habe sich herausgestellt, daß jetzt auch das Wirtschaftsministerium der Auffassung zuneige, es sei zweckmäßiger, das Haavara-Abkommen ganz aufzuheben und durch ein anderes Verfahren zu ersetzen. Bald nach dem 1. Februar solle eine Besprechung darüber zwischen der HPA, dem Reichswirtschaftsministerium und der AO statffinden.

Die Beteiligten stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, "daß der generellen Weisung des Führers, die Judenauswanderung aus Deutschland mit allen Mitteln zu fördern, nicht entsprochen werden kann, wenn Palästina in dieser Beziehung ausgeschaltet wird. Es besteht nicht die Möglichkeit, nach irgendeinem Lande der Welt zu für uns wirtschaftlich gleich günstigen Bedingungen die Abwanderung der Juden zu fördern. Dazu kommt die vor allem von der HPA vertretene Auffassung, daß die ausgewanderten Juden uns überall sonst in der Welt, insbesondere an allen internationalen Handelsplätzen, wirtschaftlich, propagandistisch und journalistisch sehr viel mehr schaden können, als gerade in Palästina, wo eine Aktionsmöglichkeit in dieser Beziehung so gut wie gar nicht vorhanden ist."

Aus der Feststellung, daß die Bildung eines jüdischen Staates unerwünscht sei, gehe nicht automatisch eine Entscheidung über die jüdische Auswanderung nach Palästina hervor. Hitler habe gerade eben erst wieder "nochmals entschieden, daß die Judenauswanderung aus Deutschland weiterhin mit allen Mitteln gefördert werden soll. Dabei ist auch die bisher vielleicht noch bestehende Unklarheit, ob nach Ansicht des Führers diese Auswanderung sich in erster Linie nach Palästina zu richten habe, in positivem Sinne beseitigt worden." (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 579)