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09.06.1938
Juden wird verboten, als Gasthörer an deutschen Universitäten Vorlesungen zu hören. (Walk, S. 228)
11.06.1938
Goebbels Tagebuch.
"Vor 300 Polizeioffizieren in Berlin über Judenfrage gesprochen. Ich putsche richtig auf. Gegen jede Sentimentalität. Nicht Gesetz ist die Parole, sondern Schikane. Die Juden müssen aus Berlin heraus. Die Polizei wird mir dabei helfen." (Fröhlich I, Bd. 3, S. 452)
14.06.1938
Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz
Ein Gewerbebetrieb ist jüdisch, wenn der Inhaber Jude im Sinne des Reichsbürgergesetz ist. Der Gewerbebetrieb einer offenen Handels- oder Kommanditgesellschaft gilt als jüdisch, wenn ein oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter Juden sind; der einer juristischen Person, wenn ein oder mehrere zur gesetzlichen Vertretung berufenen Personen oder ein oder mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats Juden sind, oder wenn Juden nach Kapital oder Stimmrecht entscheidend beteiligt sind (nach Kapital: zu mehr als ¼; nach Stimmrecht: mindestens die Hälfte). Als jüdisch gilt auch ein tatsächlich unter dem beherrschenden Einfluß von Juden stehender Gewerbebetrieb, ebenso Zweigniederlassungen jüdischer Gewerbebetriebe.
Die jüdischen Gewerbebetriebe werden in ein Verzeichnis eingetragen. Der Reichswirtschaftsminister kann anordnen, daß sie ein besonderes Kennzeichen führen müssen. (RGBl I, S. 627f.)
Rundschreiben des Reichswirtschaftsministers
Der Grundsatz, daß der "Arierparagraph"
im Gebiet der Wirtschaft nicht gilt, wird heute nicht mehr aufrechterhalten. Möglichst schnelle Ausschaltung der Juden auch aus der Wirtschaft ist anzustreben. Die Sparkassen werden aufgefordert, Juden und jüdischen Firmen keine Kredite mehr zu geben. (Walk, S. 229)