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16.10.1938
Italien
Auf Anordnung des zuständigen Ministers werden an Juden keine Handelskonzessionen mehr erteilt; Juden dürfen künftig keine Geschäfte, Kaffees, Restaurants usw. mehr eröffnen. Außerdem werden Juden von allen Tätigkeiten an der Börse ausgeschlossen. (AdG, S. 3765)
18.10.1938
Bericht des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, von Weizsäcker
Vom britischen Botschafter sei der Vorschlag an ihn herangetragen worden, der Direktor des Evian-Komitees, Rublee, und sein Mitarbeiter Pell sollten zu Verhandlungen über die Organisation der jüdischen Auswanderung nach Berlin eingeladen werden. Er habe das als zwecklos abgelehnt. "Es stehe ja nicht einmal fest, welche Länder bereit seien, deutsche Juden aufzunehmen. Das Comité habe sich bisher als steril erwiesen. Nun wolle es, um seine Lebensfähigkeit darzutun, mit der Deutschen Regierung reden. In Deutschland würde dann festgestellt, daß wir - aus naheliegenden Gründen - den Juden keine Devisen mitgeben würden und damit wäre dann der Zweck erreicht, nämlich zu beweisen, daß wiederum deutsche Widerspenstigkeit das Judenelend verschulde. Nur um in Deutschland den Sündenbock zu finden, könne ich die Reise von Herrn Rublee nicht befürworten."
Der amerikanische Botschafter habe ihm danach das gleiche Anliegen vorgetragen und dabei betont, daß die Judenfrage "nolens volens ein wichtiger Faktor in den deutsch-amerikanischen Beziehungen sei. Amerika habe zur Aufnahme von Juden bekanntlich eine Jahresquote von 27.000 Menschen vorgesehen und sei also bereit, Juden aufzunehmen. Man hoffe in Washington doch zu einem ordnungsmäßigen Verfahren des Abtransports der Juden aus Deutschland zu gelangen und zwar sowohl im Interesse der Stimmung in Amerika wie auch im deutschen Interesse."
(ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 645)
19.10.1938
Erlaß des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitsversicherung
Ein geschlossener Arbeitseinsatz der Juden, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld), ist in die Wege zu leiten. Es kommen dafür nur Arbeiten in Frage, bei denen die Juden mit anderen Volksgenossen nicht in Berührung kommen. (Walk, S. 246)
Der Leiter der Kriminalpolizei, Nebe, teilt dem Reichskriminalpolizeiamt den Auftrag Himmlers mit, daß "allen jüdischen Schutzhaftgefangenen, die zum Zwecke der Auswanderung aus der Schutzhaft entlassen werden, mündlich zu eröffnen ist, daß bei einer Rückkehr nach Deutschland sie selbst und ihre ganze Familie lebenslänglich in einem Konzentrationslager untergebracht würden. Aus diesem Grunde ist auch nach der Entlassung jüdischer Schutzhaftgefangener zum Zwecke der Auswanderung sowohl deren Auswanderung selbst als auch jede illegale Rückehr schärfstens zu überwachen."
(Adler, S. 7)
20.10.1938
Freie Stadt Danzig
Memorandum des Legationsrats Schliep, Pol. Abt. des Auswärtigen Amtes:
Die Regierung der Freien Stadt Danzig plane, demnächst ein neues Beamtengesetz mit Arierbestimmungen und ein Gesetz zum Schutz der deutschen Rasse - analog zu den Nürnberger Gesetzen - zu erlassen. Die wenigen jüdischen Beamten in Danzig seien ohnehin schon im Lauf der letzten Jahre aus dem Dienst ausgeschieden, so daß das Beamtengesetz niemanden mehr direkt betreffen werde. Bei Erlaß des Gesetzes zum Schutz der deutschen Rasse sei mit polnischen Beschwerden zu rechnen wegen der zahlreichen in Danzig lebenden polnischen Staatsangehörigen jüdischer Abstammung sowie Juden anderer Staatsangehörigkeit, die sich der polnischen Minderheit angeschlossen haben.
Die Polit. Abt. sei nicht dafür, Bedenken gegen Erlaß des Beamtengesetzes geltend zu machen. "Im Hinblick darauf jedoch, daß auf das deutsch-polnische Verhältnis aus den bekannten Gründen Rücksichtnahme geboten ist, fragt es sich, ob es zweckmäßig ist, im gegenwärtigen Zeitpunkt das Gesetz zum Schutze der deutschen Rasse ergehen zu lassen, zumal, wie festgestellt wurde, die Danziger Verwaltung in der Lage ist, den Schutz der deutschen Rasse bis auf weiteres durch polizeiliche Maßnahmen zu sichern."
(ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 671)
Aus einem Bericht vom 25.10.38 geht hervor, daß Außenminister Ribbentrop von Hitler den Auftrag bekam, dem Danziger Gauleiter Forster die Zustimmung zur Einführung beider Gesetze mitzuteilen. (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 672)
21.10.1938
Internationale Politik
Hitler ordnet die militärische Vorbereitung der "Erledigung der Resttschechei"
und der Besetzung des zu Litauen gehörenden Memellandes an.