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18.- 27.10.1939
Generalgouvernement
Je zwei Deportationszüge mit jüdischen Männern aus Wien (1.584), Mährisch-Ostrau (1.400) und Kattowitz (1.875) fahren in das Gebiet östlich von Nisko am San (Distrikt Lublin).
Die meisten Deportierten wurden gleich nach ihrer Ankunft zur deutsch-sowjetischen Demarkationslinie getrieben und über die "grüne Grenze" gejagt. Die wenigen Männer (ausgewählte Handwerker und Bauarbeiter), die zum Aufbau eines Lagers zurückgehalten wurden, wurden im Frühjahr 1940 in ihre Heimat zurückgeschickt, nachdem das Projekt eines "Judenreservats"
definitiv aufgegeben worden war.
24.10.1939
Protektorat/Generalgouvernement
Eichmanns gibt telefonische Anweisung nach Brünn in Mähren, daß die Abtransporte von Juden aus dem Protektorat bis auf weiteres eingestellt werden sollen. Die für den nächsten Transport bereits erfaßten Frauen sollen vorerst nicht deportiert werden.
Da die deutschen Stellen in Mährisch Ostrau zur Vorbereitung der nächsten Deportationszüge schon zahlreiche Juden festgenommen haben, bitten sie Eichmann darum, zur Wahrung des Prestige der Gestapo wenigstens einen Transport durchführen zu können. Eichmann erklärt sich damit einverstanden, daß bis zu 400 männliche Juden abtransportiert werden könne. Sie sollen dem am 27. Oktober aus Kattowitz nach Nisko am San abgehenden Zug beigegeben werden. (Adler, S. 134)
Generalgouvernement
Als erster im GG führt der Stadtkommandant von Wloclawek eine Kennzeichnungspflicht für Juden ein.
Erlaß des Reichswirtschaftsministers
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.7.33 können bei Einleitung des Aberkennungsverfahrens gegen im Ausland befindliche Reichsangehörige ihre Vermögenswerte beschlagnahmt und nach Aberkennung der Staatsangehörigkeit zugunsten des Reichs für verfallen erklärt werden. (Walk, S. 307)
26.10.1939
Generalgouvernement
Verordnung Franks über die Einführung des Arbeitszwanges für die jüdische Bevölkerung.
"Für die im Generalgouvernement ansässigen Juden wird mit sofortiger Wirkung der Arbeitszwang eingeführt. Die Juden werden zu diesem Zwecke in Zwangsarbeitertrupps zusammengefaßt."
(VBl GG 1939, S. 5-7)
28.10.1939
Protektorat
Transport mit 315 Juden polnischer Herkunft aus Prag nach Mährisch Ostrau. Von dort fährt der Zug am 1. November mit Ziel Nisko am San weiter, wird aber in Sosnowitz (Ostoberschlesien) angehalten, wo die Insassen interniert werden. Im Februar 1940 können sie mit Unterstützung der jüdischen Organisationen Joint und Hicem nach Slowakien ausreisen. (Adler, S. 134-135)
30.10.1939
Als Reichskommissar zur Festigung deutschen Volkstums ordnet Himmler an, in den nächsten Monaten aus den eingegliederten ehem. westpolnischen Gebieten rund 550.000 Juden und Polen ins Generalgouvernement "auszusiedeln"
.
Rundschreiben der Parteikanzlei
"Von besonderer Bedeutung ist ein erst vor wenigen Tagen ergangener Erlaß des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei, in welchem angeordnet worden ist, daß alle Juden, die irgendwelchen Anordnungen nicht sofort Folge leisten oder sonst ein staatsabträgliches Verhalten an den Tag legen, sofort festzunehmen und in ein Konzentrationslager einzuliefern sind. Eine strenge Durchführung dieses Erlasses wird besser als jede Maßnahme geeignet sein, die Juden zu zwingen, ein ihnen angemessenes Verhalten an den Tag zu legen."
(Adler, S. 43)
31.10.1939
Generalgouvernement
Besprechung des Generalgouverneurs Frank mit SS-Führern.
Es wird mitgeteilt, daß Himmler die Entfernung aller Juden aus den annektierten polnischen Westgebieten beabsichtige. Bis zum Februar 1940 solle aus diesen Gebieten etwa eine Million Menschen in das Generalgouvernement abgeschoben werden. Auf der anderen Seite sollen mittelfristig aus dem GG die "gutrassigen"
, "eindeutschungsfähigen"
polnischen Familien - schätzungsweise 4 Millionen Menschen - in das Reichsgebiet umgesiedelt werden, um sie leichter assimilieren zu können. Ab 15. November werde das gesamte Eisenbahnnetz des Generalgouvernements für die Umsiedlungstransporte zur Verfügung stehen. (Präg, S. 52-53; IMT, PS-2233)