CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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08.09.1939

Polen

Alle jüdischen Geschäfte, Restaurants, Kaffeehäuser usw. müssen auf Anordnung der deutschen Besatzungsverwaltung vom folgenden Tag an gekennzeichnet werden.

Radom, etwa 100 km südlich von Warschau, wird von der deutschen Wehrmacht besetzt. Es lebten dort vor Kriegsbeginn rund 30.000 Juden, ein Drittel der Gesamtbevölkerung. Die Deutschen vertreiben annähernd 2.000 jüdischen Bewohner aus der Stadt in kleinere Orte der Umgebung, während sie zugleich mehrere tausend Juden aus dem Wartheland nach Radom schaffen. Im Dezember 1939 wird von den deutschen Behörden ein Judenrat eingesetzt, im Frühjahr 1941 ein Ghetto gebildet.

12.09.1939

Erlaß des Chefs der Sicherheitspolizei

Den Juden werden besondere Geschäfte für den Kauf von Lebensmitteln zugewiesen. Die Wiedereinführung rein jüdischer Geschäfte kommt nicht in Betracht. Als Geschäftsinhaber ist nur ein zuverlässiger arischer Kaufmann zu bestimmen, der von der Staatspolizeistelle und der Partei als einwandfrei bezeichnet wird. Wo Juden noch in kleineren Gruppen wohnhaft sind, ist eine Durchsuchung nach Hamsterwaren vorzunehmen. Sollte ein Jude im Besitz solcher Waren sein, sind sie zu beschlagnahmen, er selbst ist in Schutzhaft zu nehmen. (Walk, S. 304)

15.09.1939

Vertrauliche Anweisung des Propagandaministers an die deutsche Presse

"Ausländische Blätter haben behauptet, daß die Juden in Deutschland nach 8 Uhr abends nicht mehr auf die Straße gehen dürfen. Dies ist richtig. Alle Ortspolizeibehörden im Reich haben eine derartige Anordnung getroffen mit der Begründung, daß es häufiger vorgekommen sei, daß Juden die Verdunkelung benutzt hätten, um arische Frauen zu belästigen." (Walk, S. 305)