CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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Anfang April 1940

Generalgouvernement

Das von Anfang an nicht ernsthaft betriebene Projekt eines "Judenreservats" im Distrikt Lublin wird definitiv aufgegeben.
Die Gestapo schickt die letzten noch Festgehaltenen der im Herbst 1940 deportierten Juden - 460 Männer aus Mähren und 152 aus Wien - nach Hause zurück, macht ihnen allerdings die Auflage, möglichst schnell Deutschland als Auswanderer zu verlassen.

01.04.1940

Wartheland

In Berlin findet eine Besprechung zwischen den interessierten Ministerien und Behörden über die geplante Bildung eines Ghettos in Lodz statt. Es wird der vorläufige Charakter des Ghettos betont, weil insbesondere der Gauleiter im Wartheland, Greiser, darauf hofft, große Teile der jüdischen Bevölkerung in absehbarer Zeit ins Generalgouvernement abschieben zu können.
Da Göring am 23. März bis auf weiteres alle "Deportationen" in das Generalgouvernement untersagt hat, soll seine Entscheidung eingeholt werden, daß sich sein Erlaß nicht auf Lodz bezieht.

05.04.1940

Generalgouvernement

Dienstbesprechung in Krakau.
Frank klagt erneut über die außerordentlich starke Belastung des Generalgouvernements durch die "Umsiedlungen". Das GG werde sofort 120.000 Polen aus dem Reich, 35.000 Zigeuner und ab 1. August 1940 etwa 450.000 Juden aufnehmen müssen; dazu kämen noch 60.000 Polen aus der UdSSR. (Im Rahmen eines deutsch-sowjetischen Flüchtlingsaustausches)

Wenn man dazu noch die mit der Anlage von Truppenübungsgeländen verbundenen Umsiedlungen rechne, so ergebe sich eine Zahl von etwa 750.000 Menschen, die in das Generalgouvernement hineinströmten. "Es werde sich also darum handeln, ob man nicht in dieser ganzen Umsiedlungsfrage nunmehr einen zentralen Vorstoß unternehmen solle." (Präg, S. 158)

08.04.1940

Erlaß des Oberkommandos der Wehrmacht

  1. Mischlinge ersten Grades und Ehemänner von Jüdinnen oder Mischlingen ersten Grades werden aus der Wehrmacht entlassen.
  2. Mischlinge zweiten Grades und Ehemänner von Mischlingen zweiten Grades können in der Wehrmacht verbleiben, aber keine Befehlsgewalt ausüben.

Nur der Führer persönlich kann hier Ausnahmen bestätigen. (Walk, S. 319)

10.04.1940

Fernschreiben des RSHA an alle Stapoleit- und Stapostellen

Himmler hat für alle in Konzentrationslagern eingesperrten jüdischen Häftlinge "für die Dauer des Krieges" eine allgemeine Entlassungssperre angeordnet. "Er hat jedoch gleichzeitig mitgeteilt, daß er der Entlassung von Juden, deren Auswanderung bereits vorbereitet ist und die in Kürze auswandern können, zustimmt, sofern politische und andere Bedenken nicht bestehen." (Walk, S. 319)

12.04.1940

Generalgouvernement

Abteilungsleitersitzung in Krakau.
Frank führt aus: Für die völlige Eindeutschung der annektierten ehem. westpolnischen Gebiete habe Hitler einen Zeitraum von zehn Jahren bestimmt. "In diesem Zeitraum solle nun alles getan werden, um vor allem den Warthegau, der sehr gefährdet sei, zur deutschen Volksgemeinschaft emporzuentwickeln. Ursprünglich sei man der Meinung gewesen, das sei dadurch möglich, daß man die Polen einfach in das Generalgouvernement  abschiebe. Allmählich habe man eingesehen, daß das nicht möglich sei, das GG habe sich die zentrale Einstellung des Reiches nicht gefallen lassen. Man werde sich aber im GG daran gewöhnen müssen, daß entsprechend der Zunahme der Deutschen im Warthegau und in Westpreußen zunächst auf Jahre hinaus die polnische, jüdische, Zigeuner- und sonstige Bevölkerung im GG eine Heimstätte finde. Es wäre also sinnlos, ja es würde geradezu gegen die Politik des Führers verstoßen, wollte man im GG Deutschtumspolitik in dem Sinne treiben, wie es etwa im Warthegau notwendig sei. Die Politik im Sinne einer restlosen Eindeutschung könne für das GG erst dann beginnen, wenn der Warthegau, Westpreußen, Danzig und Oberschlesien in dem durch den Führerbefehl bezeichneten Sinne deutsch geworden seien."

Es sei vollkommen unerträglich, daß deutsche Militärs, Beamte usw. in seiner Hauptstadt Krakau in Häusern leben müßten, wo noch Juden wohnen. Das schade auch der Autorität des Reiches. Er wolle die Stadt daher möglichst schon bis zum 1. November 1940 "judenfrei" machen. In Krakau sollten nur noch 5.-10.000 als Handwerker dringend benötigte Juden bleiben, während die übrige jüdische Bevölkerung auf das Gebiet des Generalgouvernements verteilt werden solle. "Die Stadt Krakau müsse die judenreinste Stadt des Generalgouvernements werden. Nur so habe es einen Sinn, sie als deutsche Hauptstadt aufzubauen." (Präg, S. 165-167; IMT; PS-2233)

13.04.1940

Juden werden aus der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. (Walk, S. 319)

WELTKRIEGSEREIGNISSE

09.04.40

Beginn des deutschen Angriffs auf Dänemark und Norwegen. Beide Länder werden von der Wehrmacht besetzt.

In Dänemark lebten vor dem deutschen Einmarsch etwa 7.500 Juden, darunter 1.500 Flüchtlinge aus Deutschland. In Notwegen gab es 1.800 Juden, von denen 300 Flüchtlinge waren.

Die Deutschen lassen in Dänemark die Monarchie und weitgehend auch die parlamentarische Verfassung unangetastet. In Kopenhagen regiert eine breite Koalition aus Sozialdemokraten, Konservativen, Liberalkonservativen und zwei kleineren liberalen Parteien. Dänemark tritt zwar unter starkem deutschen Druck am 25.11.41 dem Antikominternpakt bei, bleibt aber innenpolitisch vorerst weitgehend von einer Übertragung der in anderen Ländern praktizierten deutschen Besatzungspolitik verschont. Auch in der "Judenfrage" verhalten sich die Deutschen zunächst zurückhaltend nach dem Grundsatz, jede unnötige innenpolitische Beunruhigung in Dänemark zu vermeiden.