CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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23.04.1940

Generalgouvernement

Arbeitssitzung in Anwesenheit des Staatssekretär Backe vom Reichsministerium für Landwirtschaft und Ernährung.

Backe spricht über die verschiedenartige Behandlung der Bevölkerungsgruppen bei der Versorgung mit Lebensmitteln. "Die Juden interessieren mich überhaupt nicht. Ob die etwas zu futtern haben oder nicht, ist für mich die allerletzte Frage. Die zweite Kategorie sind die Polen an sich, soweit ich sie nicht gebrauchen kann. Diese Polen werde ich so ernähren, daß an sie dasjenige, was übrig bleibt und was wir zur Verfügung haben, verteilt wird. Im übrigen verweise ich die Polen auf ihre Selbsthilfe und sage ihnen: den Krieg haben wir nicht verschuldet. Die Polen interessieren mich nur insofern, als ich in ihnen ein Reservoir von Arbeitskräften sehe."

"Einigermaßen gut" versorgt werden sollen zum einen die Ukrainer (um sie politisch gegen die Polen auszuspielen), sowie Polen, von denen das Reich einen Nutzen habe, insbesondere Beamte, Angestellte der Betriebe, der Polizei, Eisenbahn, außerdem die Landarbeitern und die für die deutsche Kriegsindustrie arbeitenden Polen. - "Das Gros des polnischen Volkes wird dann immer noch wesentlich besser behandelt als die Juden. Für die Juden haben wir gar kein Interesse." (Präg, S. 186-188)

24.04.1940

Erlaß der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf auf Grundlage einer Anweisung des RSHA

Betr. Richtlinien für die Judenauswanderung.

Die Auswanderung von Juden aus dem Reichsgebiet soll auch während des Krieges verstärkt betrieben werden. Doch sollen wehr- und arbeitseinsatzfähige Juden nach Möglichkeit nicht in das europäische Ausland, keinesfalls aber in die europäischen Feindstaaten auswandern dürfen. In "Mischehe" lebende Juden sollen auf keinen Fall zur Auswanderung gedrängt werden.

Eine betonte Ausweitung der (illegal organisierten) Auswanderung nach Palästina sei aus außenpolitischen Gründen unerwünscht. Männlichen Juden mittleren Alters soll eine Ausreise nach Palästina überhaupt nicht gestattet werden. Jeder Fall bedarf der Genehmigung Eichmanns.

"Für die in den Konzentrationslagern einsitzenden Juden polnischer bzw. ehemals polnischer Staatsangehörigkeit kommt eine Auswanderung vorerst nicht in Frage. Jüdischen Frauen und Kindern, über 60 Jahre alten männlichen Juden, Krüppeln usw., die die polnische Staatsangehörigkeit besessen haben, kann die Auswanderung gestattet werden." (Adler, S. 145)

27.04.1940

Heydrich ordnet an, 2.500 Zigeuner aus dem Reich in das  Generalgouvernement abzuschieben.

Auschwitz

Himmler gibt auf Grund der vorliegende Berichte dem Inspekteur der Konzentrationslager, Glücks, den Befehl, in den Artilleriekasernen in Auschwitz ein Konzentrationslager einzurichten und es durch Häftlinge ausbauen zu lassen.
Höss kommt als künftiger Lagerkommandant am 30. April in Auschwitz an, um den Aufbau des Konzentrationslagers zu überwachen. Im Mai erreicht Höß beim Bürgermeister der Stadt Auschwitz, daß ihm 300 Juden für Aufräumungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden. (Czech, S. 30-31)

29.04.1940

Die Registrierung aller Juden in Österreich wird angeordnet.

30.04.1940

Wartheland

Eine am 8. April verkündete Verordnung des Polizeipräsidenten von Lodz tritt in Kraft. Sie verbietet allen Bewohnern das Verlassen des Ghettos, bei Androhung der Todesstrafe. Die Deutschen befehlen dem  Judenrat, sofort Meldestellen einzurichten, in denen alle Bewohner listenmäßig erfaßt werden sollen. Der Judenrat soll mit Hilfe des jüdischen Ordnungsdienstes alle Ghetto-Angelegenheiten, insbesondere die Zwangsarbeit, im Sinn der Deutschen organisieren. Er hat die Aufgabe, die als beschlagnahmt geltenden jüdischen Vermögenswerte - "soweit sie nicht zur unmittelbaren Lebensnotwendigkeit gehören" - zu erfassen und für die Deutschen sicherzustellen.

Im Ghetto von Lodz, das anfangs 160.000 Bewohner hatte, starben vom 1. Mai 1940 bis 30. Juni 1942 annähernd 30.000 Menschen.