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Oktober 1940
Niederlande
Ameldepflicht für alle Unternehmen, die Juden gehören, von Juden geleitet werden oder an denen Juden maßgeblich beteiligt sind. 20.690 Firmen werden registriert und zum Zweck baldiger Enteignung unter deutsche Zwangsverwaltung gestellt.
Norwegen
Juden wird die Ausübung sämtlicher akademischer sowie weiterer Berufe verboten.
02.10.1940
Aktennotiz Bormanns nach einer Besprechung bei Hitler über das Generalgouvernement und die eingegliederten Ostgebiete
Der Gauleiter von Wien, Schirach, weist darauf hin, daß es in Wien noch über 50.000 Juden gebe und daß er diese ins Generalgouvernement abschieben möchte. Auch der Gauleiter von Ostpreußen, Koch, erklärt, er wolle Polen und Juden abschieben, die selbstverständlich vom GG aufgenommen werden müßten. Frank lehnt diese Forderungen als unmöglich ab, da im GG keinerlei Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden seien. Hitler entscheidet den Streit gegen Frank: Ihm sei ganz gleichgültig, wie hoch die Bevölkerungsdichte im Gouvernement ist. (Präg, S. 292-293)
Generalgouvernement
In Warschau soll ein jüdischer Bezirk gebildet werden. Die in diesem Gebiet lebenden Polen müssen es bis zum 31.Oktober verlassen. Zum gleichen Datum müssen außerhalb des Ghettos lebende Juden in dieses umgesiedelt sein.
03.10.1940
Frankreich
Erstes "Juden-Statut"
der Vichy-Regierung. Juden wird der Zugang zur höheren Beamtenlaufbahn verboten. Im Bereich der übrigen öffentliche Dienste sind Juden nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, wenn sie Besitzer von Tapferkeitsmedaillen sind. zugelassen. Für freie Berufe wird eine Höchstquote festgesetzt. Ganz ausgeschlossen werden Juden aus Presse, Film, Theater und Rundfunk. - Ausnahmen können zugelassen werden für Personen, "die auf literarischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet dem französischen Staat außerordentliche Dienste geleistet haben"
. (AdG, S. 4741)
Das "Judenstatut"
wird am 31.10.40 auf Marokko und am 30.11.40 auf Tunesien übertragen.
04.10.1940
Frankreich
Gesetz der Vichy-Regierung gegen ausländische Juden und anderer Emigranten.
Die Betroffenen können in Lagern interniert werden, wenn sie in den französischen Wirtschaftszweigen eine gewisse Quote überschreiten und es ihnen unmöglich ist, nach ihrem Heimatstaat zurückzukehren. Sie können unter Umständen zur Zwangsarbeit verpflichtet werden.
06.10.1940
Niederlande
Den niederländischen Verwaltungsorganen sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften dürfen in Zukunft keine Personen mehr angehören, die ganz oder teilweise jüdischer Abstammung sind. Das gleiche gilt für alle privatrechtlichen Vereine und Stiftungen, an denen der Staat, eine Provinz, eine Gemeinde oder eine andere öffentliche Körperschaft beteiligt ist. Personen, die ganz oder teilweise jüdischen Blutes sind, dürfen in Zukunft keine amtlichen und auch keine ehrenamtlichen Stellungen bekleiden. (AdG, S. 4724f)
07.10.1940
Bulgarien
Die Regierung beschließt das antijüdische Gesetz zum Schutz der Nation. (Vom Parlament ratifiziert am 21.1.41). Die Vorlage ruft Proteste des Schriftstellerverbandes, des Ärzteverbandes, politischer Sprecher von Links und Rechts, sowie der Führung der orthodoxen Kirche hervor. Unterstützung findet das Gesetz beim Verband der Reserveunteroffiziere und Soldaten, beim Studentenverband und beim Verband der Kaufleute.
Jugoslawien
Die Regierung erläßt eine Verordnung zur Einschränkung des von Juden betriebenen Lebensmittelhandels. Mit einer weiteren Verordnung wird ein Numerus clausus für jüdische Studenten an Mittel-, Fach- und Hochschulen eingeführt.