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16.10.1940
Generalgouvernement
Befehl zur Errichtung einen jüdischen Wohnbezirks in Warschau.
Der für den Judenbezirk bestimmte Raum umfaßt weniger als 4,5% der Gesamtfläche der Stadt Warschau. In diesem Raume müßten 410.000 Juden untergebracht werden. Die Bevölkerungsdichte würde über 1.100 Personen pro ha. betragen, also mehr als das Zehnfache der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte der Stadt Warschau.
18.10.1940
Frankreich
Meldepflicht für "jüdische"
Betriebe, Annullierung von Transaktionen und Ernennung von Treuhändern.
22. und 23.10.1940
Frankreich
Aus Baden und der Saarpfalz werden 6.504 deutsche Jüdinnen und Juden, überwiegend alte Leute, mit neun Zugtransporten ins unbesetzte Frankreich abgeschoben. Die Vichy-Regierung läßt sie in das Internierungslager in Gurs bringen; ihre wiederholten Proteste in Berlin werden ignoriert.
In einem "Merkblatt für eingesetzte Beamte"
der Gestapo aus der Pfalz heißt es: "Ausgewiesen werden nur Volljuden. Mischlinge, Angehörige von Mischehen und ausländische Juden, soweit es sich nicht um Ausländer der Feindstaaten und der von uns besetzten Gebiete handelt, sind von der Aktion auszunehmen. Jeder Jude gilt als transportfähig; ausgenommen sind nur die Juden, die tatsächlich betlägerig sind."
(Adler, S. 157-158)
Der Befehl zu den Deportationen kam direkt von Hitler. Zeitweise bestand anscheinend der Plan, sämtliche Juden aus dem Altreich, Österreich und dem Protektorat - insgesamt 270.000 Menschen - nach Frankreich abzuschieben. Angeblich sollten sie von dort später, sobald die Verhältnisse es zulassen würden, auf dem Seeweg nach Madagaskar gebracht werden. Die französische Vichy-Regierung soll gegen diesen Plan erfolgreich Widerspruch erhoben haben. (Adler, S. 81 und 161)
22.10.40 - 21.01.1941
Luxemburg
In mehreren Transporten werden insgesamt 653 Juden abgeschoben, überwiegend in Richtung unbesetztes Frankreich.
23.10.1940
Generalgouvernement
Die Regierung des Generalgouvernements übermittelt den Distriktgouverneuren eine Anweisung des Reichssicherheitshauptamts.
"Da im Falle der Auswanderung von Juden aus dem Generalgouvernement die ohnedies immer kleiner werdenden Möglichkeiten der Auswanderung (aus dem Reich) entgegen dem Wunsche des Reichsmarschalls (Görings) wiederum wesentlich verringert würden, bitte ich eine Auswanderung nicht in Erwägung zu ziehen.
Die Nachwanderung von Ostjuden bedeutet eine dauernde geistige Regeneration des Weltjudentums, da in der Hauptsache die Ostjuden, infolge ihrer religiös-orthodoxen Einstellung, einen großen Teil der Rabbiner, Talmudlehrer usw. stellen, die besonders von den in USA tätigen jüdischen Organisationen nach eigener Aussage gesucht sind. Darüber hinaus bedeutet diesen (...) jeder orthodoxe Ostjude ein wertvolles Glied in ihren steten Bemühungen um die geistige Erneuerung des USA-Judentums und dessen Konzentration." (Faschismus-Ghetto-Massenmord, S. 59)
24.10.1940
Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft
Juden dürfen nicht von den Beschränkungen über Plätze und Zeiten für ihren Einkauf befreit werden. Ihnen dürfen Sonderzuteilungen nur gewährt werden, wenn sie im 1. Weltkrieg verwundet wurden, aber selbst das nur, sofern es nicht dem "gesunden Volksempfinden"
widerspricht. (Walk, S. 328)
25.10.1940
Erlaß des Reichserziehungsministers
Die Beschränkungen der Zulassung von "Halbjuden"
zum Hochschulstudium oder zu dessen Fortsetzung werden verschärft. Gesuche dürfen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen bewilligt werden. (Walk, S. 328)
27.10.1940
Wartheland
Aus dem jüdischen Altersheim von Kalisz werden 290 Menschen - Alte, Krüppel und Geistesgestörte - mit einem LKW fortgeschafft und in der Nähe der Stadt durch Abgase getötet.
28.10.1940
Belgien
Die deutsche Militärverwaltung ordnet die Registrierung aller Juden an. Es melden sich daraufhin 42.000 Personen; vermutlich leben etwa weitere 10.000 unangemeldet im Land.
Zugleich wird ein Rückkehrverbot für aus Belgien geflüchtete Juden, die Anmeldung aller Unternehmen im jüdischen Besitz, ein Verfügungsverbot über Unternehmen und Grundstücke sowie die Kennzeichnung von jüdischen Gaststätten angeordnet. Zum 31. Dezember 1940 müssen alle Juden aus staatlichen Stellungen, aus Presse und Rundfunk sowie aus dem Rechtsanwaltsberuf und als Lehrer an Schulen und Hochschulen ausscheiden.
WELTKRIEGSEREIGNISSE
28.10.1940
Beginn des italienischen Angriffs auf Griechenland. Am folgenden Tag landen die ersten britischen Truppen auf griechischem Boden.