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17.02.1941
Niederlande
Bericht des Vertreters des Auswärtigen Amts beim Reichskommissar, Bene, an das AA.
"In der vergangenen Woche kam es im Judenviertel von Amsterdam zu Zwischenfällen zwischen Juden und Angehörigen der NSB, wobei es eine Reihe von Verletzten und Schwerverletzten gab. (...)
Seitens des Reichskommissariats sind die Zwischenfälle zum Anlaß genommen worden, die Judenfrage in Holland, deren Lösung von dem Herrn Reichskommissar schon wiederholt als vordringlich bezeichnet wurde, nunmehr energisch aufzufassen.
Als erste Maßnahme auf diesem Gebiet wird das Judenviertel künftighin abgeschlossen werden. Arier, die im Judenviertel wohnen, werden ausgesiedelt im Austausch gegen unerwünschte Juden aus dem übrigen Amsterdam."
"Zur Aufrechterhaltung der Ordnung"
wurde ein Judenrat gebildet.
"Gleichzeitig ist eine schon vor längerer Zeit vorbereitete Verordnung erlassen worden, wodurch die Zahl der jüdischen Studenten an den holländischen Universitäten beschränkt werden soll."
- Der Prozentsatz betrage z.Z. 8-10% und solle zunächst auf etwa 3% gedrückt werden. (ADAP, Serie D, Bd. XII.1, Nr. 63)
18.02.1941
Göring ordnet an, daß alle arbeitsfähigen Juden zum Arbeitseinsatz (gruppenweiser Einsatz, getrennt von den anderen Beschäftigten) herangezogen werden sollen. Um Berührungen mit der Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken, sind die jüdischen Arbeitskräfte in Lagern unterzubringen. (Walk, S. 336)
19.02.1941
Vorläufige Anordnung des Reichstreuhänders für den öffentlichen Dienst über die arbeitsrechtliche Behandlung der Juden. An Juden dürfen nicht gewährt werden:
- Fortzahlung des Arbeitslohns an nationalen Feiertagen,
- Feiertagszuschläge,
- berufliche und außerberufliche Kinderzuschläge,
- Geburts- und Heiratsbeihilfen, Sterbegeld,
- Zusätzliche Altersversorgung und zusätzliche Wochenhilfe,
- Urlaubssteigerungen wegen Alter oder Betriebszugehörigkeit. (Walk, S. 334)
Generalgouvernement
Transport aus Wien mit rund 1.000 Menschen nach Kielce.
21.02.1941
Die Pläne zur Errichtung einer besonderen Stelle zur Behandlung jüdischen Kulturguts werden der Goebbels unterstellten Reichskammer für bildende Künste übertragen. Sie soll auch entscheiden, wem Kunstgegenstände zum Verkauf angeboten werden sollen, und ob sie in Deutschland oder im Ausland verkauft werden. (Walk, S. 335)
22.02.1941
Niederlande
Auf deutsche Anweisung werden alle jüdischen Beamten und Angestellten entlassen.
22.- 23.02.1941
Niederlande
Razzien der deutschen Polizei in Amsterdam; Massenfestnahmen und Deportationen. (s. 11.02.41)