Funktionen für die Darstellung
Seitenpfad
08.05.1941
Rosenbergs "Allgemeine Instruktionen für alle Reichskommissare in den besetzten Ostgebieten"
"Das Reichskommissariat Ostland einschließlich Weißruthenien (Weißrußland) wird die Aufgabe haben, in Form einer Hinentwicklung zu einem eingedeutschten Protektorat einen immer engeren Anschluß an Deutschland vorzubereiten. Die Ukraine soll ein selbständiger Staat im Bündnis mit Deutschland werden und Kaukasien mit den anschließenden Nordgebieten ein Föderativstaat mit einem deutschen Bevollmächtigten."
"Dieser kommende Kampf ist ein Kampf um die Ernährung und Rohstoffversorgung sowohl für das Deutsche Reich als auch für den ganzen europäischen Raum, ein Kampf weltanschaulicher Natur, in dem der letzte jüdisch-marxistische Gegner niedergerungen werden muß, ein staatspolitischer Krieg, der eine neue staatliche Konzeption in sich birgt und das eigentliche Europa in entscheidender Weise nach Osten vorrückt." (IMT, PS-1030)
10.05.1941
Generalgouvernement
Vom 10. Mai 1941 bis Monatsende werden 10.000 jüdische Bewohner aus Lublin in kleinere Städte der Region deportiert.
14.05.1941
Frankreich
Etwa 3.600 eingebürgerte Juden polnischer Abstammung werden festgenommen und im 1940 errichteten KL Pithiviers sowie im ehem. Militärlager Beaune-la-Rolande interniert.
15.05.1941
Rumänien
Ein Gesetz sieht die Einziehung von Juden zur Zwangsarbeit vor.
WELTKRIEGSEREIGNISSE
10.05.1941
Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß fliegt nach Großbritannien und wird dort festgenommen. Offenbar wollte er kurz vor dem Angriff auf die Sowjetunion eine deutsch-britische Verständigung erreichen.
Hitler ordnet die Umbenennung der "Dienststelle des Stellvertreters des Führers"
in "Partei-Kanzlei"
an. Ihr Leiter, Martin Bormann, erlangt eine außerordentliche Machtfülle, u.a. durch die Regulierung des Zugangsrechts zu Hitler.
13.05.1941
UdSSR
In Vorbereitung des Überfalls auf die Sowjetunion erläßt das Oberkommandos der Wehrmacht Richtlinien "über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet 'Barbarossa' und über besondere Maßnahmen der Truppe"
.
"Die weite Ausdehnung der Operationsräume im Osten, die Form der dadurch gebotenen Kampfesführung und die Besonderheit des Gegners" würden die Wehrmachtsgerichte künftig vor Aufgaben stellen, die nur zu lösen seien durch Beschränkung auf ihre Hauptaufgabe, die Erhaltung der militärischen Disziplin. "Das ist nur möglich, wenn die Truppe selbst sich gegen jede Bedrohung durch die feindliche Zivilbevölkerung schonungslos zur Wehr setzt."
I. Behandlung von Straftaten feindlicher Zivilpersonen: "Freischärler sind durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen."
Auch alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen seien "auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzukämpfen"
.
Wo dies nicht unmittelbar während der Kämpfe geschehen ist, sollen gefangen genommene "Tatverdächtige"
sogleich einem Offizier vorgeführt werden, der zu entscheiden hat, ob sie erschossen werden. Gegen Ortschaften, aus denen Angriffe erfolgten, seien "kollektive Gewaltmaßnahmen"
durchzuführen.
II. Behandlung von Straftaten Wehrmachtsangehöriger gegen Landeseinwohner: Es besteht kein Verfolgungszwang, "auch dann nicht, wenn die Tat zugleich ein militärisches Verbrechen oder Vergehen ist"
. "Bei der Beurteilung solcher Taten ist (...) zu berücksichtigen, daß der Zusammenbruch im Jahre 1918, die spätere Leidenszeit des deutschen Volkes und der Kampf gegen den Nationalsozialismus mit den zahllosen Blutopfern der Bewegung entscheidend auf bolschewistischen Einfluß zurückzuführen war und daß kein Deutscher dies vergessen hat."
Gerichtliche Verfolgung solcher Taten sei nur anzuordnen, wenn es die Aufrechterhaltung der Disziplin oder die Sicherung der Truppe erfordert. "Das gilt z.B. für schwere Taten, die auf geschlechtlicher Hemmungslosigkeit beruhen, einer verbrecherischen Veranlagung entspringen oder ein Anzeichen dafür sind, daß die Truppe zu verwildern droht."
(IMT, C-050)