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20.05.1941
Schreiben von Eichmanns Referat im RSHA an Gestapo- und SD-Stellen
Auf Anweisung Görings soll die Auswanderung von Juden aus Deutschland auch während des Krieges gefördert werden. "Da für die Juden aus dem Reichsgebiet z.Zt. ungenügende Ausreisemöglichkeiten, in der Hauptsache über Spanien und Portugal, vorhanden sind, würde eine Auswanderung (...) aus Frankreich und Belgien eine erneute Schmälerung derselben bedeuten. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen und im Hinblick auf die zweifellos kommende Endlösung der Judenfrage ist daher die Auswanderung von Juden aus Frankreich und Belgien zu verhindern."
- Deutsche Behörden sollen deshalb an Juden in Frankreich und Belgien keine Dokumente nachsenden, die für die Auswanderung benötigt werden.
"Eine Einwanderung von Juden aus den übrigen europäischen Ländern in das unbesetzte Frankreich ist nicht erwünscht, wenngleich diese nicht immer verhindert werden kann. Eine Einwanderung von Juden in die von uns besetzten Gebiete ist im Hinblick auf die zweifellos kommende Endlösung der Judenfrage zu verhindern." (Adler, S. 29)
22.05.1941
Erlaß des Reichswirtschaftsministers
Juden ist Kauf und Verkauf von Schmuck und Kunstgegenständen im Wert von über 1.000 RM verboten. (Walk, S. 341)
24.05.1941
Verfügung des Reichsjustizministers
Bei der Feststellung der Abstammung von jüdischen Mischlingen ist streng zu verfahren. In Fällen, in denen der Mischling sich an ein Gericht wendet mit der Behauptung, sein (rechtlicher) Vater sei nicht sein Erzeuger, haben die Gerichte das Zeugnis der Mutter zurückzuweisen, da ihr einziges Interesse darin besteht, ihr Kind vor den Nachteilen seiner jüdischen Abstammung zu schützen. (Walk, S. 342)
WELTKRIEGSEREIGNISSE
20.05.- 01.06.1941
"Unternehmen Merkur"
- deutsche Luftlandung auf Kreta.
23.05.1941
UdSSR
Der Wehrwirtschaftsstab Ost gibt die "Grüne Mappe"
heraus, die sich mit der künftigen Ausbeutung der Sowjetunion beschäftigt. In den "Wirtschaftspolitischen Richtlinien für die Wirtschaftsorganisation Ost, Gruppe Landwirtschaft"
, erarbeitet von Experten des Ernährungsministeriums in Zusammenarbeit mit den im Vierjahresplan vertretenen Ministerien und der Wehrmachtsführung, heißt es:
"Die Überschußgebiete liegen im Schwarzerdegebiet (also im Süden, Südosten - Anm. d. Red.) und im Kaukasus. Die Zuschußgebiete liegen im wesentlichen in der Waldzone des Nordens. Daraus folgt: Eine Abriegelung der Schwarzerdegebiete muß unter allen Umständen mehr oder weniger hohe Überschüsse in diesen Gebieten für uns greifbar machen. Die Konsequenz ist die Nichtbelieferung der gesamten Waldzone einschließlich der wichtigen Industriezentren Moskau und Petersburg."
Die gesamte Industrie im "Zuschußgebiet"
, das heißt in den Ballungszonen von Moskau und Petersburg sowie auch im Ural, soll stillgelegt werden. Ausdrücklich wird dabei auch das Argument der wirtschaftlichen Konkurrenz genannt. "Ein deutsches Interesse an der Erhaltung der Erzeugungskraft dieser Gebiete ist, außer hinsichtlich der Versorgung der dort stehenden Truppen, nicht vorhanden. Die Bevölkerung dieser Gebiete, insbesondere die Bevölkerung der Städte, wird größter Hungersnot entgegensehen müssen. Es wird darauf ankommen, die Bevölkerung in die sibirischen Räume abzulenken. Da Eisenbahntransport nicht in Frage kommt, wird auch dieses Problem ein äußerst schwieriges sein."
"Aus all dem folgt, daß die deutsche Verwaltung in diesem Gebiet wohl nur bestrebt sein kann, die Folgen der zweifellos eintretenden Hungersnot zu mildern und den Naturalisierungsprozeß zu beschleunigen. Viele 10 Millionen Menschen werden in diesen Gebieten überflüssig werden und werden sterben oder nach Sibirien auswandern müssen. Versuche, die Bevölkerung dort vor dem Hungertode dadurch zu retten, daß man aus der Schwarzerdezone Überschüsse heranzieht, können nur auf Kosten der Versorgung Europas gehen. Sie unterbinden die Durchhaltemöglichkeit Deutschlands im Kriege, sie unterbinden die Blockadefestigkeit Deutschland und Europas." (IMT, Bd.XXXVI, S.135-157; IMT, EC-126)