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April 1942
Rund 650 jüdische Menschen aus Nürnberg, 105 aus Bamberg, 129 aus Augsburg und anderen fränkischen und schwäbischen Orten werden in das Vernichtungslager Belzec deportiert.
Beginn der Deportationen aus Österreich in die Vernichtungslager des Generalgouvernements
Arbeitsfähige Männer wurden zumeist schon in Lublin aus den Waggons geholt und in das KL Majdanek gebracht, während die übrigen nach Sobibor oder Belzec weitergeleitet wurden. (Benz, Dimension, S. 70)
02.04.1942
Slowakien/Auschwitz
965 jüdische Frauen aus Slowakien werden nach Auschwitz eingeliefert. (Czech, S. 195)
RK Ostland
Die SS ermordet 500 Menschen aus dem Ghetto von Minsk.
03.04.1942
Aus München werden annähernd 400 jüdische Menschen in das Lager Piaski bei Lublin deportiert.
Slowakien/Auschwitz
997 jüdische Frauen aus Slowakien werden nach Auschwitz eingeliefert. (Czech, S. 195)
03. - 04.04.1942
Generalgouvernement
Aus dem Ghetto von Kolomyja (Ukraine) werden ungefähr 5.000 Menschen in das Vernichtungslager Belzec abtransportiert; weitere 250 werden im Ghetto selbst ermordet. Ende des Monats werden Juden aus kleineren Städten der Umgebung nach Kolomyja gebracht. (EdH, S. 781)
05.04.1942
Generalgouvernement
Ein Transport aus Berlin mit 1.025 Menschen trifft im Warschauer Ghetto ein.
Schreiben des Reichsjustizministers an den Leiter der Parteikanzlei, den Reichsinnenminister, den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, den Beauftragten für den Vierjahresplan, das Auswärtige Amt, den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete und das Rasse- und Siedlungshauptamt beim Reichsführer SS. (s. 6.3.42 und 12.3.42)
- "Die Endlösung der Judenfrage setzt eine klare und für immer maßgebende Begrenzung des Personenkreises voraus, für den die in Aussicht genommenen Maßnahmen getroffen werden sollen. Eine solche Abgrenzung ergibt sich nur, wenn von vornherein davon abgesehen wird, die jüdischen Mischlinge zweiten Grades ("Vierteljuden") in die Regelung einzubeziehen. Die Maßnahmen zur Endlösung der Judenfrage sollten sich daher nur auf die Volljuden und jüdischen Mischlinge ersten Grades erstrecken, gegenüber jüdischen Mischlingen zweiten Grades aber ausnahmslos außer Betracht bleiben.
- Wegen der Behandlung der jüdischen Mischlinge ersten Grades schließe ich mich der vom Reichsminister des Innern in seinem Schreiben vom 16. Februar 1942 vertretenen Auffassung an, daß nämlich die Verhinderung der Fortpflanzung dieser Mischlinge ihrer Gleichbehandlung mit den Volljuden und der hiermit verbundenen Abschiebung vorzuziehen ist. Dem würde es entsprechen, daß die Abschiebung bei denjenigen Halbjuden von vornherein ausscheidet, die nicht mehr fortpflanzungsfähig sind. Ein völkisches Interesse an der Lösung der Ehe zwischen einem solchen Halbjuden und einem Deutschblütigen besteht nicht. Den fortpflanzungsfähigen Halbjuden sollte die Wahl gelassen werden, sich der Unfruchtbarmachung zu unterziehen oder in gleicher Weise wie Juden abgeschoben zu werden." - Dem "deutschblütigen" Ehepartner müßte auf jeden Fall die Möglichkeit zur Auflösung der Ehe gegeben werden.
- "Eine Einschränkung halte ich bei denjenigen Halbjuden für erwägenswert, bei denen Nachkommen vorhanden sind, die in das Deutschtum hineinwachsen und in ihm endgültig aufgehen sollen. Wenn diese Nachkommen als vollwertige Glieder in die deutsche Volksgemeinschaft aufgenommen werden sollen, was bei einer wirklichen Endlösung der Judenfrage das Ziel sein muß, so erscheint es geboten, ihnen jede Minderbewertung und jedes Gefühl der Minderwertigkeit fernzuhalten, die sich leicht aus der Kenntnis und dem Bewußtsein davon ergeben können, daß ihre unmittelbaren Vorfahren von den geplanten Abwehrmaßnahmen der Volksgemeinschaft betroffen worden sind. Aus diesem Grunde wird zu überlegen sein, ob nicht Halbjuden, deren noch lebende Nachkommen nicht auch Halbjuden sind, sowohl von der Abschiebung als auch von der Unfurchtbarmachung verschont bleiben sollten.
- Gegen eine Scheidungserleichterung bei Ehen zwischen Deutschblütigen und Juden habe ich keine Bedenken. (...) Gegen eine zwangsweise Scheidung (...) bestehen erhebliche Bedenken. (...) Schließlich ist ein Festhalten des deutschblütigen Teils an der Ehe wohl nur bei älteren Ehen, die lange Jahre hindurch bestanden haben, zu erwarten. In diesen Fällen, in denen der jüdische Teil in der Regel nicht abgeschoben, sondern dem Altersghetto zugeführt werden wird, sollte es dem anderen Ehegatten, wenn er durch sein Festhalten an der Ehe seine Zugehörigkeit zum Deutschtum verleugnet, auch nicht verwehrt sein, selbst im Ghetto Aufnahme zu finden." (IMT, PS-4055)
Das RSHA weist die zuständigen örtlichen Stellen an, deportierte Juden in den Melderegistern als "unbekannt verzogen"
oder "ausgewandert"
einzutragen.
07.04.1942
Hitlers "Tischgespräche"
"Wenn heute irgendwo im Reich eine Meuterei ausbreche, so würde er sie mit Sofortmaßnahmen beantworten. Als erstes würde er:
- a) noch am Tag der ersten Meldung alle leitenden Männer gegnerischer Strömungen, und zwar auch die des politischen Katholizismus, aus ihren Wohnungen heraus verhaften und exekutieren lassen;
- b) alle Insassen von Konzentrationslagern würde er innerhalb von drei Tagen erschießen lassen;
- c) alle kriminellen Elemente, gleichgültig, ob sie zur Zeit in Gefängnissen wären oder sich in Freiheit befänden, würde er aufgrund der vorhandenen Listen ebenfalls binnen drei Tagen zur Exekution sammeln und erschießen lassen;
Die Erschießung dieses einige Hunderttausend Menschen umfassenden 'Gesockses' lasse weitere Maßnahmen als überflüssig erscheinen, da damit die Meuterei aus Mangel an meuternden Elementen und Mitläufern von selbst zusammenbrechen würde." (Picker, S. 258)