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Mai 1942

Rumänien/Bessarabien

Aus der Gebietshauptstadt Kischinjow werden die letzten 200 Juden deportiert. Vor dem Krieg hatten dort etwa 60.000 jüdische Menschen gelebt. (EdH, S. 769-770)

Generalgouvernement

In Trawniki - südöstlich von Lublin - wird bei einem Ausbildungslager der SS ein Zwangsarbeitslager errichtet, in dem überwiegend sowjetische Kriegsgefangene und polnische Juden interniert werden.

In Trawniki wurden "fremdvölkische" Einheiten aus den baltischen Ländern, der Ukraine und anderen Gebieten als Hilfstruppen der SS und der deutschen Polizei ausgebildet, um dann u.a. als Wachpersonal in den Vernichtungslagern eingesetzt zu werden.

Generalgouvernement

Etwa Mitte Mai werden (nach einer Unterbrechung seit Mitte April) die Transporte in das Vernichtungslager Belzec und die Massenmorde in den Gaskammern wieder aufgenommen. Züge mit Deportierten kommen u.a. aus dem Ghetto Krakau und dem umliegenden Distrikt. Um den Bau größerer Gaskammern durchzuführen, werden Mitte Juni 1942 die Transporte nochmals für einen Monat unterbrochen. (EdH, S. 179)

Richtlinien des Gestapochefs Müller für die Deportationen aus dem Reichsgebiet

"Im Zuge der Evakuierungsaktion Lublin/Izbica konnten, abgesehen von einigen Ausnahmen, sämtliche Evakuierungsdienststellen im Altreich die nach den Richtlinien für eine Evakuierung in Betracht kommenden Juden erfassen. Um die im Osten noch vorhandenen Aufnahmemöglichkeiten für eine weitere Evakuierung restlos ausnützen zu können, bitte ich, die Zahl jener im dortigen Dienststellenbereich bisher verbliebenen Juden anzugeben, die unter genauester Beachtung der Richtlinien evakuiert werden können."

Nicht zu deportieren seien u.a. jüdische Ehegatten aus nicht mehr bestehenden Mischehen, sofern sie gemäß Polizeiverordnung vom 1. September 1941 vom Kennzeichnungszwang befreit sind; sogen. Geltungsjuden ("Mischlinge" jüdischer Konfession), sofern sie nicht mit einem Juden verheiratet sind; Schwerkriegsbeschädigte und Träger hoher Tapferkeitsauszeichnungen; Juden "im kriegswichtigen Arbeitseinsatz". Mit Ausnahme der letzten Gruppe sollten die Genannten "zu gegebener Zeit" nach Theresienstadt deportiert werden. (Adler, S. 197)