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06. - 09.11.1943
Italien
Die Deutschen nehmen jüdische Menschen in Florenz, Mailand und Venedig fest, um sie zu deportieren.
08.11.1943
Generalgouvernement
"Liquidierung"
des Szwarlikowska-Arbeitslagers in Radom. Etwa 100 jüdische Gefangene werden erschossen, die übrigen in ein anderes Lager verlegt.
Erlaß des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz
Juden und Zigeunern kann ein Versetzungsgeld oder Abordnungsgeld nur mit Zustimmung des Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänders der Arbeit gewährt werden; Unterhaltsbeihilfe und Übersiedlungsbeihilfe stehen ihnen nicht zu. (Walk, S. 401)
09.11.1943
Auschwitz
Aus dem Zigeuner-Familienlager in Auschwitz werden mehrere hundert junge und gesunde Häftlinge als Arbeitskräfte in das KL Natzweiler überstellt. (Czech, S. 648)
11.11.1943
Transport aus Wien mit rund 90 Menschen nach Theresienstadt.
12.11.1943
Auschwitz
Aus einem schlesischen Arbeitslager werden jüdische Frauen nach Auschwitz eingeliefert. 191 Frauen werden als Häftlinge übernommen, die anderen werden in die Gaskammern geschickt. (Czech, S. 652)
13.11.1943
Auschwitz
Ein Transport mit Juden kommt in Auschwitz an. 100 Frauen werden in das Lager eingewiesen, die anderen werden in den Gaskammern getötet. (Czech, S. 653)
14.11.1943
Italien/Auschwitz
Ankunft eines Zuges aus Rom mit 400 in Florenz und Bologna festgenommenen Juden in Auschwitz. 94 Frauen und 13 Männer werden als Häftlinge übernommen; 243 Menschen werden in den Gaskammern getötet. (Czech, S. 653)
Italien
Festnahme-Aktion der deutschen Polizei gegen die Juden in Ferrara.
15.11.1943
Griechenland/Italien
Das RSHA an das Auswärtige Amt betr. "Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit"
.
Nach Anlaufen der ersten Maßnahmen "zur Bereinigung der Judenfrage in Griechenland und Italien"
sei die Frage der Behandlung der Juden ausländischer Staatsangehörigkeit in diesen Gebieten noch zu regeln. "Aus sicherheitspolizeilichen Gründen"
bestünden Bedenken, nach früherem Muster den betroffenen Staaten die Rückholung ihrer jüdischen Staatsangehörigen freizustellen. Das RSHA bittet um die Zustimmung des AA, "Juden ausländischer Staatsangehörigkeit mit Ausnahme der zu internierenden Feindstaatenangehörigen in die Abschiebungsmaßnahmen einzubeziehen"
.
Falls diese Regelung wegen außenpolitischer Schwierigkeiten nicht für möglich gehalten wird, schlägt das RSHA vor: "Sämtliche ausländische Juden mit echten und gültigen Papieren werden sofort in Sammellagern erfaßt und jeweils nach Bedarf und Möglichkeit mittels Sammeltransport den einzelnen 'Heimatländern' ohne vorherige Rückfrage und Prüfung ihrer 'Heimkehrberechtigung' überstellt. Bei diesem Verfahren werden selbstverständlich Juden, bei denen der Nachweis der umstürzlerischen Beteiligung ohne größere Ermittlungen sofort geführt werden kann, von der 'Heimschaffung' ausgenommen werden."
(ADAP, Serie E, Bd. VII, Nr. 94)