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02.07.1937
Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
Soweit keine jüdischen Privatschulen vorhanden sind, müssen schulpflichtige jüdische Jugendliche und Mischlinge am Pflichtunterricht der allgemeinen öffentlichen Schulen teilnehmen. Es wird aber den für das Schulwesen zuständigen Trägern empfohlen, besondere Schulen oder Sammelklassen für jüdische Kinder zu errichten. Der Besuch der darauf folgenden Wahlschulen (mittlere, höhere und Fachschulen) bleibt für jüdische Schüler auf 1,5% der gesamten Neuaufnahmen beschränkt. Für Mischlinge, die grundsätzlich die allgemeinen Volks- und Berufsschulen zu besuchen haben, besteht für die Aufnahme in die Wahlschulen keinerlei Beschränkung.
An den Schulveranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts (Ausflüge, Klassenreisen, Sportfeste usw.) dürfen jüdische Schüler nicht teilnehmen. Dagegen sollen jüdische Mischlinge, sofern sie das Reichsbürgerrecht erhalten können, grundsätzlich den andern Schülern gleichgestellt sein.
Der Erlaß befaßt sich ferner mit der Lehrerausbildung und bestimmt, daß Juden weder Lehrer noch Erzieher "deutscher Jugend"
sein können; auch jüdische Mischlinge seien für diesen Beruf nicht geeignet. (AdG, S. 3135-3136)
07.07.1937
Internationale Politik
Japan beginnt einen Eroberungskrieg gegen China. Ende Juli befinden sich die Hauptstadt Peking, Tientsin und erhebliche Teile Nordostchinas in japanischer Hand.
Der Bericht der Britischen Palästina-Kommission empfiehlt die Teilung des Landes zwischen Arabern und Juden. Jerusalem und Umgebung soll britisches Mandatsgebiet bleiben. Der Vorschlag wird von allen arabischen Staaten und den Sprechern der palästinensischen Araber abgelehnt. Hingegen beschließen die Zionisten auf ihrem 20. Weltkongreß (Mitte August 1937) nach kontroverser Debatte, mit der britischen Regierung über eine Revision des Plans zugunsten ihrer weiter gehenden territorialen Vorstellungen zu verhandeln.