CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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24.10.1938

Bericht des Leiters der Polit. Abt. im Auswärtigen Amt, Woermann:

Der französische Botschaftsrat habe ihn heute aufgesucht und eine  Note überreicht, mit der sich Frankreich ebenfalls dafür einsetzt, Rublee als Vertreter des Evian-Komitees zu Gesprächen in Berlin zu empfangen. (s. 18.10.38)

Der Botschaftsrat habe diesen Vorstoß mit dem "besonderen eigenen Interesse" begründet, das Frankreich an der Regelung der Angelegenheit habe. "Frankreich sei sowohl das Durchgangsland wie das Endziel vieler Emigranten; außerdem seien die deutschen Behörden mehrfach dazu übergegangen, Emigranten einfach über die Grenze zu schieben. (...)
 Frankreich könne diese Emigranten, wenn sie einmal auf französischem Gebiet seien, nicht in ihrer Gesamtheit ohne weiteres zurückschieben. Jedenfalls entstünden der Französischen Regierung durch diese Praxis erhebliche Kosten, da die Gemeinden oder der Staat für die Flüchtlinge einspringen müßten."

Er, Woermann, habe geantwortet, "daß wir uns von einer Reise des Herrn Rublee nicht viel versprechen könnten, da sie möglicherweise nur mit der Feststellung enden würde, daß wir für diesen Zweck keine Devisen hätten." (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 647) 

26.10.1938

Anweisung des Leiters der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Gaus:
Die Verordnung der polnischen Regierung vom 6. Oktober "würde unter Umständen bedeuten, daß Zehntausende von polnischen Juden, die sich im Reichsgebiet aufhalten, dauernd in Deutschland geduldet werden müßten. Die Deutsche Regierung kann einer solchen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Die in Deutschland befindlichen Juden polnischer Staatsangehörigkeit werden deshalb vorsorglich sofort mit kürzester Frist aus dem Reich verwiesen werden."
Das Auswärtige Amt ersucht die Sicherheitspolizei, die sofortige Ausweisung vorzubereiten. (Adler, S. 93)

27.10.1938

Der auf der Konferenz von Evian (Juli 1938) ernannte Verhandlungsführer Rublee unterbreitet der deutschen Seite seine Vorstellungen zur Lösung der Flüchtlingsfrage:

25 Prozent des gesamten Vermögens der deutschen Juden (1938 auf 6 Milliarden RM oder 2,4 Milliarden US-Dollar geschätzt; zum Zeitpunkt von Hitlers Regierungsbeginn waren es noch 10 Milliarden RM gewesen) sollen in einen eigens dafür in Deutschland einzurichtenden, treuhänderisch zu verwaltenden Fonds fließen. Juden außerhalb Deutschlands sollen die gleiche Summe in fremden Währungen aufbringen und sie den zukünftigen Emigranten nominell als Darlehen zur Deckung der Kosten für Ausreise und Neuansiedlung zur Verfügung stellen. Dieses Darlehen soll samt fälliger Zinsen durch Erlöse aus dem Verkauf deutscher Waren im Ausland zurückgezahlt werden. Die Auswanderer würden diese Waren mit Geldern aus dem Fonds erwerben, sie ins Ausland ausführen und dort verkaufen müssen. (Bauer, Freikauf, S. 56-57)

28. - 29.10.1938

Deutschland/Polen

Zwischen 15.000 und 17.000 aus Polen stammende, in Deutschland lebende Juden werden  festgenommen und zur Grenze transportiert. Die polnische Seite lehnt ihren Übertritt zunächst ab. In der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober werden etwa 12.000 Juden gewaltsam über die Grenze getrieben. Tausende müssen zunächst im 'Niemandsland' campieren, bis Polen schließlich nachgibt und sie aufnimmt. Die Abschiebungen werden am 29. Oktober eingestellt, nachdem es zu einer deutsch-polnischen Verständigung über die Aufnahme von Verhandlungen gekommen ist.

31.10.1938

Sechste Verordnung zum Reichsbürgergesetz

Juden dürfen generell nicht mehr als Patentanwälte tätig sein. Die wenigen Anwälte, die noch aufgrund von Ausnahmeregelungen in der beim Reichspatentamt geführten Liste eingetragen sind,  werden mit Wirkung zum 30. November 1938 gestrichen. In anhängigen Verfahren kann die Vertretung noch bis zum 31. Dezember 1938 fortgesetzt werden. (RGBl I, S. 1545)