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28.08.1940
Himmler ordnet folgende Einstufung der Konzentrationslager an:
- Stufe I: KL Dachau und KL Sachsenhausen für wenig belastete und unbedingt besserungsfähige Schutzhäftlinge sowie für Sonderfälle und Einzelhaft;
- Stufe Ia: KL Dachau für alle alten und noch arbeitsfähigen Häftlinge, die in der Gärtnerei und beim Anbau von Heilkräutern gebraucht werden können;
- Stufe II: KL Auschwitz, KL Buchenwald, KL Natzweiler, KL Flossenbürg, KL Stutthof, KL Neuengamme, KL Lublin für schwerbelastete, jedoch noch erziehungs- und besserungsfähige Schutzhäftlinge;
- Stufe III: KL Mauthausen-Gusen und KL Groß-Rosen für schwerbelastete Schutzhäftlinge, für Vorbestrafe und Asoziale und daher zur Erziehung nicht fähige Häftlinge. (Czech, S. 52)
29.08.1940
Auschwitz
Aus dem KL Sachsenhausen werden nach Auschwitz 100 deutsche politische, kriminelle und asoziale Häftlinge überstellt, die die Lagerfunktionen, d.h. die Posten der Blockältesten und Kapos, übernehmen sollen. (Czech, S. 52)
30.08.1940
Aktennotiz Rademachers vom Auswärtigen Amt zum "Madagaskar-Plan"
Folgende "praktische Arbeitsteilung"
sei vorgesehen:
- "Führen der Verhandlungen mit den Feindmächten auf Grund des Friedensvertrages und mit den übrigen europäischen Staaten auf Grund von Sonderverträgen - Auswärtiges Amt.
- Erfassen der Juden in Europa, ihr Transport nach Madagaskar, ihre Ansiedlung dort und die zukünftige Verwaltung des Inselghettos - Reichssicherheitshauptamt.
- Erfassen des jüdischen Vermögens in Europa, Gründen einer intereuropäischen Bank, die dieses Vermögen treuhänderisch zu verwalten und zu verwerten, sowie die Finanzierung des Ansiedlungsunternehmens durchzuführen hat - Dienststelle Vierjahresplan, Staatsrat Wohltat.
- Das propagandistische Vorbereiten und Sichern dieses Planes gegen eine eventuelle Hetzwelle aus den USA:
a) für den Bereich des Inlandes das Propagandaministerium, Oberregierungsrat Dr. Taubert mit seiner'Antisemitischen Aktion',
b) für den Bereich des Auslandes die Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes." (Aly/Heim, Vordenker, S. 260-261)
Anordnung des Reichsinnenministers an die Länder und an die preußischen Provinzen
Alle in Heil- und Pflegeanstalten lebenden Juden - jedoch nicht "Mischlinge"
- sollen jeweils länderweise in einer einzigen Anstalt zusammengezogen werden. Von dort aus sollten sie dann Anfang Oktober 1940 in eine Sammelanstalt im Generalgouvernement gebracht werden - möglicherweise Chelm im Distrikt Lublin. Dort war eine Anstalt im Januar 1940 zwangsweise geräumt worden, wobei die 440 Patienten von der Gestapo erschossen wurden.
Rumänien/Ungarn
Zweiter "Wiener Schiedspruch"
durch Deutschland und Italien im ungarisch-rumänischen Grenzstreit. Rumänien muß Nord-Transsylvanien (Nordwest-Siebenbürgen) an Ungarn abtreten. Im Zusammenhang damit bringt sich General Antonescu in Bukarest durch einen Staatsstreich an die Macht. Nach dem Thronverzicht des Königs Anfang September 1940 werden die faschistischen "Legionäre" an Antonescus Militärregierung beteiligt, aus der sie aber Ende Januar 1941 wieder entfernt werden.
31.08.1940
Generalgouvernement
Die Verantwortung für die Organisierung und Finanzierung des jüdischen Schulwesens (Volks-, Fach- und Berufsschulen) wird vollständig auf die Judenräte übertragen.
WELTKRIEGSEREIGNISSE
25. - 26.08.1940
Erster britischer Luftangriff auf Berlin.
26.08.1940
Hitler ordnet an, Vorbereitungen zur Besetzung des rumänischen Erdölgebiets zu treffen. Zehn Wehrmachtsdivisionen sollen zur Vorbereitung eines Aufmarsches gegen die UdSSR ins Generalgouvernement verlegt werden.