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17.09.1933

Bildung der Reichsvertretung der Deutschen Juden

Es hatte bis dahin kein zentrales, repräsentatives Organ der Juden in Deutschland gegeben. Zum Präsidenten der Reichsvertretung wurde Rabbiner Leo Baeck gewählt. Die wichtigsten Aufgaben der Reichsvertretung sollten sein:

  1. Erziehung und Bildung, einschließlich der Erwachsenenbildung.
  2. Berufsausbildung und Umschulung einer großen Zahl von Juden, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr verdienen konnten, um sie auf die Emigration vorzubereiten.
  3. Unterstützung der Bedürftigen, sowie der Altersheime, Krankenhäuser usw.
  4. Wirtschaftliche Hilfe, einschließlich der Einrichtung von Arbeitsvermittlungen und Kreditfonds.
  5. Organisierung und Unterstützung der Emigration; in den ersten Jahren durch den Hilfsverein der deutschen Juden und das Palästina-Büro (EdH, S. 1212ff)

22.09.1933

Reichskulturkammergesetz und Durchführungsverordnung vom 1. November 1933

Es werden Kammern für Schrifttum, Presse, Rundfunk, Theater, Musik und bildende Künste geschaffen. Eine vorläufige Filmkammer war bereits durch Gesetz vom 14. März 1933 geschaffen worden. Die persönliche Zugehörigkeit zur jeweiligen Kammer ist Voraussetzung für eine berufliche Betätigung in diesem Bereich, einschließlich des Absatzes und anderer Formen der Verbreitung und Vermittlung. Juden können in der Regel nicht Mitglied sein, was einem weitgehenden Berufsverbot gleichkommt.  Die Kammern werden zu einer Reichskulturkammer zusammengefaßt, die dem Reichspropagandaminister (Goebbels) direkt unterstellt ist. (RGBl I, S. 661f. und S. 797-800)

29.09.1933

Reichserbhofgesetz

Es sieht u.a. vor, daß sich nur der Eigentümer eines Erbhofes als Bauer bezeichnen darf. Ein Bauer darf, rückgerechnet bis zum Jahr 1800, kein "jüdisches oder farbiges Blut" unter seinen Vorfahren haben. (RGBl I, S. 685-692)

30.09.1933

Der preußische Justizminister hat eine Denkschrift zur Rechtsreform veröffentlicht, wonach u.a. die Heirat mit "Nichtariern" verboten und unter Strafe gestellt werden soll. (AdG, S. 1061)