CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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23.09.1938

Tschechoslowakei

Synagogen in Cheb (Eger) und Marienbad im Sudetengebiet werden niedergebrannt.

Danzig

In der Freien Stadt Danzig wird Juden die Tätigkeit als Arzt untersagt.

27.09.1938

Fünfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz

Juden dürfen nicht Rechtsanwalt sein. Soweit sie bereits tätig sind, endet ihre Zulassung am 30. November 1938. Zur rechtlichen Beratung und Vertretung von Juden können jüdische Anwälte als sog. Konsulenten arbeiten. (RGBl I, S. 1403-1406)

28.09.1938

Erste Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen

Krankenpfleger müssen "deutschen oder artverwandten Blutes" und "poltiisch zuverlässig" sein. Die staatliche Anerkennung ist einer Krankenpflegeschule zu versagen, wenn der Leiter der Schule wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte oder wenn er nicht "politisch zuverlässig" ist.

Juden dürfen die Krankenpflege nur an Juden oder in jüdischen Anstalten berufsmäßig ausüben. Die Ausbildung jüdischer Krankenschwestern und jüdischer Krankenpfleger darf nur an jüdischen Krankenpflegeschulen erfolgen; Personen deutschen oder artverwandten Blutes dürfen dort nicht ausgebildet werden. (RGBL I, S. 1310-1313)

29.09.1938

Schweiz

Bericht über die deutsch-schweizerischen Verhandlungen vom 27. bis 29. September in Berlin.
Zur Regelung der Frage der Einreise deutscher Juden in die Schweiz sei beabsichtigt:

  1. Die deutsche Regierung werde veranlassen, daß alle Auslandspässe reichsangehöriger Juden möglichst beschleunigt mit einem Merkmal versehen werden, das den Inhaber als Juden kennzeichnet.
  2. Die Schweiz werde deutschen Juden die Ein- oder Durchreise gestatten, wenn die zuständige schweizerische Vertretung eine entsprechende Bewilligung erteilt hat.
  3. Die deutschen Dienststellen an der Schweizer Grenze werden Juden, die keine solche Bewilligung besitzen, an der Ausreise hindern. (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 643, Anlage)

Ende September / Anfang Oktober 1938

Internationale Politik

Nach dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 (Unterzeichner: Deutschland, Italien, Großbritannien und Frankreich) annektiert Deutschland die "Sudeten-Gebiete", d.h. die mehrheitlich von Deutschsprachigen bewohnten Grenzgebiete der Tschechoslowakei.

Etwa 200.000 Menschen fliehen in den folgenden Monaten aus den annektierten Gebieten oder werden von den Deutschen vertrieben. Von früher über 27.000 Juden (Stand 1930) leben dort im Mai 1939 nur noch 2.363. Aus Wien werden im Oktober 1938 über 25.000 Juden tschechoslowakischer Staatsangehörigkeit gewaltsam abgeschoben. Viele werden in das 'Niemandsland' längs der neuen Grenzen verjagt, wo sie wochenlang unter freiem Himmel kampieren müssen, weil zunächst niemand sie aufnehmen will.