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01.06.1938
Anordnung der sog. "Asozialen-Aktion"
Alle Juden, die zu einer Strafe von mehr als einem Monat oder zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, für die im Nichtbeitreibungsfalle eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Monat verhängt ist, sind festzunehmen und ohne Vernehmung in ein Konzentrationslager zu verbringen. Insgesamt werden rund 1.500 Menschen, festgenommen und in Konzentrationslager gebracht.
04.06.1938
Goebbels Tagebuch
"Nachmittags mit Helldorff (Polizeipräsident) die Judenfrage in Berlin durchgesprochen. Er sieht noch eine Unmenge von Schwierigkeiten. Aber wir werden dem Herr werden. Ziel Heraustreibung der Juden aus Berlin. Und zwar ohne Sentimentalität. Sie sind auch mit uns nicht sentimental gewesen." (Fröhlich I, Bd. 3, S. 448-449)
07.06.1938
Vertraulicher Erlaß des Reichswirtschaftsministers
Anträge von Juden auf Verbringung inländischer Vermögenswerte nach dem Ausland oder auf Freigabe ausländischer Vermögenswerte sind abzulehnen. Ausnahmen gelten für Auswanderer, deren Vermögen 20.000 RM nicht überschreitet, sowie für den Transfer nach Palästina im Rahmen des Haavara-Abkommens und für die Mitnahme von Umzugsgut nach den geltenden Richtlinien. (Walk, S. 228)