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02.09.1938
Schweiz
Ein Telegramm der deutschen Gesandtschaft in Bern berichtet, der Schweizer Polizeichef Rothmund habe erklärt, daß die Beschränkung des Visumzwangs auf deutsche Juden möglich wäre, wenn aus den Pässen klar ersichtlich würde, ob die betreffenden deutschen Staatsangehörigen Juden sind. (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 643 Fußnote)
Italien
Der Ministerrat beschließt, daß alle jüdischen Lehrkräfte, Direktoren, Assistenten usw., die an staatlichen, halbstaatlichen und staatlich anerkannten Schulen und Universitäten tätig sind, zum 16. Oktober 1938 entlassen werden. Jüdische Schüler und Studenten müssen diese Einrichtungen ebenfalls verlassen. Studenten, die schon in früheren Semestern an den Universitäten eingeschrieben waren, können ihr Studium vorläufig fortsetzen.
Der Ministerrat faßt außerdem folgenden Beschluß zur "Stellung der Ausländer jüdischer Rasse"
:
- Art. 1: Jüdischen Ausländern wird verboten, in Italien und seinen Kolonien festen Wohnsitz zu nehmen.
- Art. 3: Jüdische Ausländer, die die italienische Staatsangehörigkeit erst nach dem 1. Januar 1919 erhalten haben, verlieren sie.
- Art. 4: Jüdische Ausländer, die sich nach dem 1. Januar 1919 in Italien oder seinen Kolonien niedergelassen haben, müssen innerhalb von sechs Monaten ausreisen. Anderenfalls werden sie ausgewiesen. (AdG, S. 3701)
04.09.1938
Neufassung des Patentanwaltgesetzes
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft kann Personen versagt werden, die nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind oder deren Ehegatte nicht deutschen oder artverwandten Blutes ist. (RGBl I, S. 1150f.)
Vorher war nur die Abstammung des Bewerbers selbst maßgeblich.
05.09.1938
Italien
Eine Direzione Generale per la Demografia e Razza wird im Innenministerium gebildet. Sie erhält die Zuständigkeit für die Koordinierung der Rassengesetzgebung und der verschiedenen Regierungskörperschaften. Sie soll außerdem eine genaue Zählung der in Italien lebenden Juden. Als Ergebnis wird Anfang Oktober amtlich bekannt gegeben, daß etwa 70.000 italienische und ausländische Juden in Italien festgestellt worden seien. (AdG, S. 3755)
06.09.1938
Hitler lobt in einer Rede in Nürnberg die antijüdischen Maßnahmen in Italien:
"Drohender denn je erhebt sich über dieser Welt die bolschewistische Gefahr der Völkerzerstörung. Tausendfach sehen wir das Wirken des jüdischen Erregers dieser Weltpest. Ich darf es hier, glaube ich, in meinem und in Ihrer aller Namen bekunden, wie tief innerlich glücklich wir sind angesichts der Tatsache, daß eine weitere große europäische Weltmacht aus eigenen Erfahrungen, aus eigenem Entschluß und auf eigenen Wegen die gleiche Auffassung vertritt und mit bewundernswürdiger Entschlossenheit die weitestgehendsten Konsequenzen gezogen hat." (Domarus, S. 892)
13.09.1938
Vertrauliches Rundschreiben des Reichswirtschaftsministers
Jüdische Vertreter deutscher Firmen im Ausland sind nach Möglichkeit zu entlassen. In Sonderfällen, in denen dadurch wirtschaftliche Interesse beeinträchtigt würden, muß eine Sondergenehmigung beantragt werden. (Walk, S. 241)
14.09.1938
Das Reichswirtschaftsministerium ordnet Beschränkungen für den Verkauf und die Verpachtung von Restaurants, Kantinen, Kiosken und Gasthäusern, die Juden gehören, an. In Ausnahmefällen kann die Wiedereröffnung von Unternehmen dieser Art ausschließlich für Juden gestattet werden. (Walk, S. 241)