CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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September 1939

Nach Angaben der Reichsvereinigung der Juden leben noch 215.000 jüdische Menschen im Deutschen Reich (ohne Österreich); am 1.Oktober 1941 sind es noch 164.000.

Bulgarien

Die Regierung ordnet erneut an, daß die Juden fremder Staatsangehörigkeit das Land verlassen müssen (s. 9.2.39). Der Polizeichef wird mit der Ausweisung von 4.000 ausländischen - hauptsächlich griechischen und türkischen -  Juden beauftragt.

01.09.1939

Polen

Beginn des deutschen Angriffskriegs gegen Polen. Großbritannien und Frankreich, die eine Schutzgarantie für Polen abgegeben hatten, reagieren am 3. September mit der Kriegserklärung an Deutschland.

Zu diesem Zeitpunkt waren von den rund 33 Millionen Einwohnern Polens 3,3 Mio. Juden. Von ihnen lebten 2 Mio. in dem von den Deutschen besetzten Teil Polens; allein in Warschau gab es 400.000 jüdische Einwohner. Etwa 1,4 Mio. Juden befanden sich in Zentralpolen, das die Deutschen unter dem Namen "Generalgouvernement" in Besitz nahmen. Rund 560.000 jüdische Menschen lebten in den westpolnischen Gebieten, die Deutschland nach dem Polen-Feldzug unmittelbar an die benachbarten Reichsgaue anschloß oder zu neuen Reichsgauen machte: 30.-40.000 in Danzig -Westpreußen, 120.000 in Oberschlesien und 400.000 im Wartheland.

Erlaß Himmlers

Die jüdischen Kultusgemeinden sind verpflichtet, Luftschutzräume aus eigenen Mitteln zu errichten. Den jüdischen Gemeinden soll mitgeteilt werden, daß Juden nach 8 Uhr abends nicht ausgehen dürfen. Die Anweisung ist nicht zu veröffentlichen. (Walk, S. 303)

"Euthanasie"

Auf den 1. September 1939 datiert erteilte Hitler mit einem formlosen Schreiben dem Reichsleiter Bouhler und seinem persönlichen Arzt Dr. Brandt den Auftrag, "die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann".

Mit diesem scheinbar zurückhaltend formulierten Auftrag wurde die systematische Ermordung der Patienten der Nervenheilanstalten eingeleitet. Insgesamt wurden, nach unterschiedlichen Schätzungen, 80.-90.000 Menschen durch Giftgas getötet. Orte des Massenmords wurden das Schloß Grafeneck in Württemberg, Schloß Hartheim bei Linz, Brandenburg, Bernburg, Burg Sonnenstein bei Pirna und Hadamar bei Limburg. Erste Probetötungen fanden noch 1939 im Zuchthaus Brandenburg statt; spätestens ab Januar 1940 wurde in großem Umfang gemordet. Im August 1941 wurde die "Euthanasie-Aktion" scheinbar eingestellt, nachdem kirchliche Kreise protestiert hatten; tatsächlich aber wurde sie in weniger auffälligen und umfangreichen Formen fortgeführt. Der an der Planung und Ausführung der "Euthanasie-Aktion" maßgeblich beteiligte Personenkreis wurde ab August 1941 für die Organisierung der Massentötungen an den Juden in den Vernichtungslagern herangezogen.

02.09.1939

In Stutthof bei Danzig wird ein Konzentrationslager errichtet. Zwei Wochen später werden u.a. mehrere hundert Danziger Juden dorthin gebracht. Insgesamt wurden im Lauf der folgenden Jahre 115.000 Menschen in das KL Stutthof eingeliefert. 65.000 von ihnen wurden ermordet oder kamen durch die Haftbedingungen zu Tode.

03.09.1939

Polen

Deutsche Truppen besetzen Czestochowa (Tschenstochau) in Südwestpolen. In der Stadt leben 28.500 jüdische Menschen. Am folgenden Tag werden über 300 Juden von den Deutschen ermordet. Am 16. September wird die Bildung eines Judenrats angeordnet, der für die Übermittlung der deutschen Anweisungen und zum Teil auch für deren Durchführung verantwortlich sein soll.

04.09.1939

Polen

Deutsche Truppen besetzen Bedzin in Oberschlesien und Kielce.

In Bedzin lebten vor dem Krieg etwa 27.000 Juden, annähernd die Hälfte der Bevölkerung. In Kielce lebten schätzungsweise 24.000 Juden, mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung.

06.09.1939

Anweisung der u.a. für die "Judenfrage" zuständigen Gestapo-Abteilung II B 4 an alle Leitstellen der Gestapo und die Inspekteure der Sicherheitspolizei

"Wie aus Berichten verschiedener Stapostellen hervorgeht, sind die Juden in den letzten Tagen wieder mehr als bisher im öffentlichen Leben hervorgetreten und haben in mehreren Fällen ein provozierendes Verhalten an den Tag gelegt. Ich weise darauf hin, daß jegliche Ausschreitungen gegen die Juden unter allen Umständen aus naheliegenden Gründen unterbleiben müssen und ersuche, zu diesem Zweck sofort mit den zuständigen Parteidienststellen in Verbindung zu treten. Wegen allgemeiner gegen die Juden zu ergreifenden Maßnahmen schweben z.Zt. bei den beteiligten Ministerien Verhandlungen." (Adler, S. 42)

07.09.1939

Das Reichskriminalpolizeiamt ordnet an, "sofort die Verhältnisse der zur Auswanderung  beurlaubten (d.h. aus einem Konzentrationslager entlassenen) Juden zu überprüfen und gegebenenfalls ihre erneute Festnahme und Überführung in das KL Buchenwald in die Wege zu leiten".

Ausgenommen hiervon sollten Juden sein, die sich bisher offensichtlich und hinreichend um ihre Auswanderung bemüht haben, sie jedoch noch nicht zur Ausführung bringen konnten; außerdem "alle kranken und über 60 Jahre alten Juden, und die bereits in produktiver Arbeit im Sinne des Vierjahresplanes stehenden Juden." (Adler, S. 7 und S. 109)
 
Heydrich ordnet an, alle in Deutschland lebenden männlichen Juden polnischer Staatsangehörigkeit über 16 Jahren festzunehmen, Frauen und Kinder jedoch nur namentlich zu erfassen. Ihr Vermögen soll beschlagnahmt und nur das zum Unterhalt Nötigste freigegeben werden. "Möglichst unauffällig zu erfassen sind alle jene Juden, welche ehemals die polnische Staatsangehörigkeit besaßen bzw. aus Polen stammen."

Es sei beabsichtigt, diese Menschen zusammen mit den bereits festgenommenen Juden polnischer Staatsangehörigkeit nach Polen (d.h. ins spätere Generalgouvernement) abzuschieben. (Adler, S. 103; s. auch Walk, S. 304)