CHRONOLOGIE des HOLOCAUST

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Mai 1940

Generalgouvernement

Eine Verordnung verbietet die Beschäftigung von nichtjüdischen Personen unter 45 Jahren in jüdischen Haushaltungen. Die Benutzung von Kraftwagen durch Juden soll nur in dringenden Ausnahmefällen gestattet werden.

Norwegen

Auf Befehl der deutschen Behörden verlangt die norwegische Polizei ein Verzeichnis der jüdischen Gemeinden über ihre Mitglieder. Das Auswärtige Amt erbittet von den deutschen Besatzungsbehörden eine vollständige Aufstellung über die Anzahl der Juden und deren Eigentum und Besitzanteile in Norwegens Industrie und Handel. Diese Übersicht wird erst im Sommer 1941 fertiggestellt und gibt die Zahl der noch in Norwegen lebenden Juden mit 1.106 an.

Die pommersche Provinzialverwaltung beschlagnahmt die Anstalt der Inneren Mission in Kückenmühle und übergibt sie im Dezember 1940 der SS.
Aus der bei Stettin gelegenen Anstalt waren zuvor insgesamt etwa 1.5000 geisteskranke Patienten mit Omnibussen zu verschiedenen Zielpunkten abtransportiert worden, wo sie ermordet wurden.

04.05.1940

Erlaß des RSHA

Juden ist verboten, in der Zeit vom 1. April bis 30. September zwischen 21 Uhr abend und 5 Uhr morgens, sowie in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März zwischen 20 Uhr abend und 6 Uhr morgens ihre Wohnungen zu verlassen. (Walk, S. 320)

06.05.1940

Generalgouvernement

Göring gestattet die Wiederaufnahme der Deportationen in das Generalgouvernement.