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Sommer 1943

RK Ostland

Nachdem bereits eine wachsende Zahl von Juden außerhalb des Ghettos von Reval an ihren Arbeitsplätzen lebt, verringern die Deutschen die Ghetto-Bevölkerung noch weiter, indem sie einen Teil der Bewohner ins Lager Kaiserwald bringen, andere in sonstige Arbeitslager, die später Nebenstellen von Kaiserwald werden.

01.07.1943

Dreizehnte Verordnung zum Reichbürgergesetz

§ 1: Strafbare Handlungen von Juden werden durch die Polizei geahndet.
§ 2: Nach dem Tode eines Juden verfällt sein Vermögen dem Reich. (RGBl I, S. 372)

Generalgouvernement/Auschwitz

Aus dem KL Lublin (Majdanek) werden 583 jüdische Frauen und 222 Männer als Arbeitskräfte nach Auschwitz überstellt. (Czech; S. 535-536)

02.07.1943

Ungarn

Abschluß eines deutsch-ungarischen Abkommens. Es sieht vor, daß die Organisation Todt (die die Ausbeutung ausländischer Zwangsarbeiter betrieb) 100 Tonnen Kupfererz monatlich an Ungarn liefern wird. Das stellt die Gegenleistung für die Abgabe von 3.000 jüdischen Zwangsarbeitern dar. Weitere jüdische Arbeitskräfte sollen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Deutschen mehr Erz liefern. (Braham, Destruction I, Nr. 62)

03.07.1943

Slowakien

Aufzeichnung von Veesenmayer, Bevollmächtigter des Auswärtigen Amtes.

Außenminister Ribentrop hat entschieden, daß der slowakische Staatspräsident Tiso derzeit nicht wegen der Wiederaufnahme der Deportationen unter Druck gesetzt werden soll. Ribbentrop wünsche daher auch keinen Vorstoß des deutschen Gesandten in Bratislawa, Ludin, in dieser Sache. Hingegen sei Ribbentrop einverstanden, "wenn ich Tiso in nächster Zeit erneut aufsuche, um inoffiziell bei ihm auf eine beschleunigte Bereinigung der slowakischen Judenfrage hinzuwirken." (ADAP, Serie E, Bd. VI, Nr. 129)

05.07.1943

RSHA-Chef Kaltenbrunner an das Auswärtige Amt

Betr. "Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit".

"Nachdem bis jetzt die den ausländischen Regierungen für die Rapatriierung ihrer staatsangehörigen Juden ursprünglich gesetzten Fristen mit hiesigem Einverständnis mehrfach stillschweigend oder auch offiziell verlängert worden sind, wird nunmehr ein längeres Zuwarten und ein weiteres Entgegenkommen für nicht mehr vertretbar gehalten. Nach dem augenblicklichen Stand der Endlösung der Judenfrage im Reich befinden sich im Reichsgebiet lediglich noch die in deutsch-jüdischer Mischehe lebenden Juden und einige wenige Juden ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Abschiebung der mit dortigem Einverständnis hierfür vorgesehenen Juden ausländischer Staatsangehörigkeit ist inzwischen abgeschlossen, desgleichen dürften die Repatriierungsmaßnahmen der hierfür in Frage kommenden Länder zum größten Teil durchgeführt sein.

Um auf diesem Gebiet zu einer endgültigen Lösung kommen zu können, ist es erforderlich, den betreffenden Regierungen nunmehr einen Endtermin für die Durchführung der Repatriierungen zu setzen."

Den Regierungen Italiens, der Schweiz, Spaniens, Portugals, Dänemarks, Schwedens, Finnlands, Ungarns, Rumäniens und der Türkei soll mitgeteilt werden:

  • "a) daß ihren im deutschen Machtbereich befindlichen staatsangehörigen Juden von den deutschen Dienststellen nur noch bis zum 31.7.1943 Ausreisesichtvermerke erteilt werden und die nach Ablauf von weiteren 3 Tagen (3.8.1943) im deutschen Machtbereich verbliebenen Juden in jeder Hinsicht den Juden deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt werden,
  • b) daß, falls bis zu diesem Zeitpunkt die Repatriierung eines besonders interessierenden Juden nicht durchgeführt werden könne, eine Ausnahmeregelung nur in dem Fall gesichert werden könne, wenn der betreffende Jude dem Auswärtigen Amt bis zum 1.8.1943 namhaft gemacht wird." (ADAP, Serie E, Bd. VI, Nr. 133)

06.07.1943

Niederlande

Aus Westerbork geht ein Deportationszug mit 2.417 jüdischen Menschen zum Vernichtungslager Sobibor ab.

WELTKRIEGSEREIGNISSE

05.07.1943

Beginn der "Operation Zitadelle" zur Rückeroberung von Kursk. Die letzte größere Offensive der deutschen Wehrmacht an der Ostfront muß nach einer Woche abgebrochen und am 17. Juli endgültig aufgegeben werden.