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02.08.1934

Reichspräsident Hindenburg stirbt. Hitler übernimmt zusätzlich die weitgehenden Amtsvollmachten, die die Weimarer Verfassung für den Präsidenten vorsah, und ist nun auch offizielles Staatsoberhaupt.

16.08.1934

Die Parteiführung verbietet allen NSDAP-Mitgliedern:

  1. die Vertretung von Juden vor Gericht gegen Deutsche
  2. Fürsprache für Juden bei staatlichen und anderen Stellen
  3. das Ausstellen von Bescheinigungen aller Art für Juden
  4. die Annahme von jüdischen Geldmitteln für Parteizwecke
  5. Verkehr mit Juden in der Öffentlichkeit und in Lokalen
  6. das Tragen von Parteiabzeichen während der Tätigkeit in jüdischen Geschäften. (AdG, S. 2350)

19.08.1934

Hitler läßt sich die nach dem Tod Hindenburgs übernommenen Befugnisse des Reichspräsidenten durch eine Volksabstimmung bestätigen. Bei einer Beteiligung von 95,7% werden knapp 90% Ja-Stimmen und rund 10% (4,3 Millionen) Nein-Stimmen sowie 872.000 ungültige Stimmen gemeldet. (AdG, S. 1583)

31.08.1934

"Nichtarische" Artisten sowie Unternehmen und Agenten in diesem Bereich dürfen auf Beschluß der Reichstheaterkammer ihren Beruf nur noch in den vom Beamtengesetz vorgesehen Ausnahmefällen ausüben. (AdG, S. 1597)

Nach der neuen Prüfungsordnung für Tierärzte müssen Bewerber nachweisen, daß sie den (zu dieser Zeit noch freiwilligen) Reichsarbeitsdienst geleistet haben. Da "Nichtarier" zum Arbeitsdienst nicht zugelassen werden, bleibt ihnen damit auch der Tierarztberuf verschlossen. (Walk, S. 90)