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8.12.1934

Gemäß der neuen Prüfungsordnung für Apotheker ist "arische Abstammung" eine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. (Walk, S. 98)

13.12.1934

Reichshabilitationsordnung

Zum Antrag für die Zulassung zur Habilitation ist ein Fragebogen über die "arische Abstammung" des Bewerbers und seiner Ehefrau auszufüllen. Als Dozenten werden grundsätzlich nur Personen zugelassen, die die Voraussetzungen des Beamtengesetzes erfüllen.