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02.07.1937

Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung   

Soweit keine jüdischen Privatschulen vorhanden sind, müssen schulpflichtige jüdische Jugendliche und Mischlinge am Pflichtunterricht der allgemeinen öffentlichen Schulen teilnehmen. Es wird aber den für das Schulwesen zuständigen Trägern empfohlen, besondere Schulen oder Sammelklassen für jüdische Kinder zu errichten. Der Besuch der darauf folgenden Wahlschulen (mittlere, höhere und Fachschulen) bleibt für jüdische Schüler auf 1,5% der gesamten Neuaufnahmen beschränkt. Für Mischlinge, die grundsätzlich die allgemeinen Volks- und Berufsschulen zu besuchen haben, besteht für die Aufnahme in die Wahlschulen keinerlei Beschränkung.

An den Schulveranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts (Ausflüge, Klassenreisen, Sportfeste usw.) dürfen jüdische Schüler nicht teilnehmen. Dagegen sollen jüdische Mischlinge, sofern sie das Reichsbürgerrecht erhalten können, grundsätzlich den andern Schülern gleichgestellt sein.

Der Erlaß befaßt sich ferner mit der Lehrerausbildung und bestimmt, daß Juden weder Lehrer noch Erzieher "deutscher Jugend" sein können; auch jüdische Mischlinge seien für diesen Beruf nicht geeignet. (AdG, S. 3135-3136)

07.07.1937

Internationale Politik

Japan beginnt einen Eroberungskrieg gegen China. Ende Juli befinden sich die Hauptstadt Peking, Tientsin und erhebliche Teile Nordostchinas in japanischer Hand.
    
Der Bericht der Britischen Palästina-Kommission empfiehlt die Teilung des Landes zwischen Arabern und Juden. Jerusalem und Umgebung soll britisches Mandatsgebiet bleiben. Der Vorschlag wird von allen arabischen Staaten und den Sprechern der palästinensischen Araber abgelehnt. Hingegen beschließen die Zionisten auf ihrem 20. Weltkongreß (Mitte August 1937) nach kontroverser Debatte, mit der britischen Regierung über eine Revision des Plans zugunsten ihrer weiter gehenden territorialen Vorstellungen zu verhandeln.

08.07.1937

Memorandum von Hentigs (Leiter der Politischen Abteilung VII im Auswärtigen Amt) für Staatssekretär von Weizsäcker:

Hentig spricht sich für eine stärkere Emigration armer Juden, gegen die Auswanderung reicher Juden aus. "Sie sollten in Deutschland bleiben, wo man das Geld besser aus ihnen herauspressen könne. Doch da dieser Gedanke im Widerspruch zu den Anweisungen des Führers stehe, könne man wohl nicht viel machen. Das Haavara-Abkommen (s. 28.8.1933) habe die Auswanderung jüngerer Juden aus dem Mittelstand nach Palästina begünstigt, die wirklich Reichen dagegen seien in westliche Länder ausgewandert. So bestehe die Gefahr, daß in den Westen ausgewanderte deutsche Juden dort einen deutschfeindlichen Einfluß auf die öffentliche Meinung ausüben würden, wogegen sie in Palästina unter sich blieben und Deutschland nichts zu befürchten hätte." (Bauer, Freikauf, S. 45)

15.07.1937

Anordnung des Reichspropagandaministers

Alle Personen und Unternehmen des jüdischen Pressewesens werden vom Sonderbeauftragten des Ministers, dem Reichskulturwalter, erfaßt. Sie werden in amtliche Liste eingetragen und erhalten durch Bescheinigung oder Ausweis die Zulassungsgenehmigung. Nach dem 1. Oktober 1937 dürfen Personen ohne solche Bescheinigung oder Ausweis nicht mehr tätig sein. (Walk, S. 195)

Palästina

Bericht des deutschen Generalkonsuls in Jerusalem, Döhle, an das Ausw. Amt:
Der Großmufti von Jerusalem habe ihn heute aufgesucht und die arabische Ablehnung des britischen Teilungsplans dargelegt. "Bei ihrem Kampf gegen Juden und judenfreundliche Politik hofften Araber auf Unterstützung derjenigen Großmächte, deren Interessen in gleicher Richtung gingen." - Der Großmufti habe die arabischen Sympathien für das neue Deutschland betont und die Hoffnung auf deutsche Unterstützung für den Kampf gegen das Judentum ausgesprochen. Er habe gefragt, ob Deutschland bereit wäre, gegen den Plan eines jüdischen Staates Stellung zu nehmen.

Er, Döhle, habe erklärt, er werde diesen Wunsch nach Berlin übermitteln, und habe als persönliche Meinung geäußert, er erwarte eine positive Beantwortung. Er habe hinzugefügt, es liege taktisch vielleicht im arabischen Interesse, wenn die deutsche Sympathie für die arabischen Bestrebungen nicht zu deutlich in Erscheinung trete; eine negative Stellungnahme gegen den Judenstaat würde für die Araber praktisch die gleiche Wirkung haben. (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 566)

16.07.1937

Inbetriebnahme des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar (Thüringen).

Ende 1937 wurden dort 2.561 Gefangene gezählt, überwiegend "Politische". Ende 1938 hatte Buchenwald 18.000 Häftlinge, darunter mehr als zwei Drittel Juden. Die Höchstzahl an Gefangenen wurde im Februar 1945 mit 86.000 erreicht. Insgesamt wurden in den Jahren 1937-45 annähernd 240.000 Menschen in das KL Buchenwald eingeliefert. 43.000 wurden ermordet oder starben aufgrund der Haftbedingungen. (EdH, S. 248ff)

19.07.1937

Eröffnung der Ausstellung "Entartete Kunst" in München.

20.07.1937

Gesetz über eine Steuer der Personen, die nicht zur Erfüllung der zweijährigen aktiven Dienstpflicht einberufen werden

Wer nach dem Wehrgesetz nicht zur Erfüllung der zweijährigen aktiven Dienstpflicht einberufen wird, ist wehrsteuerpflichtig. Das betrifft u.a. die generell von der Einberufung ausgeschlossenen Wehrpflichtigen "jüdischer Abstammung". (RGBl I, S. 821f)

24.07.1937

Erlaß des Reichsinnenministers. (Nicht veröffentlicht)

Jüdische Kurgäste sind in Heilbädern nur zuzulassen, wenn die Möglichkeit besteht, sie getrennt von den übrigen Kurgästen in jüdischen Kuranstalten, Hotels, Pensionen, Fremdenheimen oder dergl. unterzubringen. In diesen Betrieben darf deutschblütiges weibliches Personal unter 45 Jahren nicht beschäftigt werden.
Es werden weitere Beschränkungen festgelegt, z.B. getrennte Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen durch jüdische Kurgäste. (Walk, S. 197)

28.07.1937

Erlaß des Reichsinnenministers. ("Vertraulich")

Personen nicht deutschen oder artverwandten Blutes, denen der Führer durch Gnadenakt die Fähigkeit, Mitglied der Partei zu sein, zuerkannt hat, ohne ihnen dabei die Amtsfähigkeit ausdrücklich abzusprechen, sind uneingeschränkt fähig, öffentliche Ämter zu bekleiden. Andere Parteimitglieder, denen eine Beschränkung hinsichtlich der Amtsfähigkeit auferlegt ist, dürfen nur solche Ämter bekleiden, bei deren Wahrnehmung die Möglichkeit einer schädlichen Auswirkung des fremden Bluteinschlags nur gering ist, keinesfalls aber Ämter der Jugenderziehung oder politischen Charakters. (Walk, S. 197)