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16.06.1939

Für den Besuch von Heilbädern und heilklimatischen Kurorten benötigen Juden eine ärztliche Bescheinigung, die vom zuständigen Gesundheitsamt zu bestätigen ist. Außerdem muß die Möglichkeit einer Trennung von Juden und Deutschen am Ort bestehen. Es ist Juden verboten, Kurgärten, öffentliche Plätze (z.B. Lesesäle, Strandbäder) und Veranstaltungen (Konzerte usw.) in den Kurorten zu besuchen. Bei ihrer polizeilichen Meldung in dem Kurort müssen sie angeben, daß sie Juden sind. (Walk, S. 295-296)