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Centralverein
Definition: Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens - Glossareintrag

Voller Name: Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Der CV wurde 1893 als jüdische Interessenvertretung gegen Diskriminierung, für die Verwirklichung bürgerlicher Gleichberechtigung gegründet. In den 20er Jahren gehörte dem CV ein erheblicher Teil der deutschen Juden als Mitglieder an.
Die NSDAP ließ nach der "Machtergreifung" 1933 den CV als Zwangsverband weiterbestehen, um einen Ansprechpartner für ihre judenfeindlichen Maßnahmen zu haben. 1936 musste sich der CV umbenennen in Jüdischer Central Verein. Nach dem Novemberprogramm 1938 ("Reichskristallnacht") wurde der Centralverein aufgelöst.


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