Albert Forster, 1902-1952
Forster wurde 1923 Mitglied der NSDAP. 1928 wurde er Bezirksleiter der NSDAP in Mittelfranken und zog im September 1930 als jüngster Abgeordneter in den Reichstag ein. Einen Monat später bekam er von Hitler den Auftrag, die NSDAP in Danzig aufzubauen, das aufgrund des Versailler Vertrags nach dem 1. Weltkrieg ein vom Deutschen Reich unabhängiger Freistaat geworden war. Im August 1939 setzte ihn die NSDAP-Mehrheit im Danziger Senat als Staatsoberhaupt ein. Nach dem Überfall auf Polen wurde Forster im Oktober 1939 Reichstatthalter im neugeschaffenen Reichsgau Westpreußen, der auch polnisches Gebiet einschloss. In dieser Funktion war er verantwortlich für die Vertreibung jüdischen Bevölkerung in das Generalgouvernement, von wo aus sie später in die Vernichtungslager deportiert wurden.
Nach dem Krieg wurde Forster in der britischen Besatzungszone verhaftet und an Polen ausgeliefert. Er wurde zum Tode verurteilt und im Februar 1952 hingerichtet.
Hans Frank, 1900-1946
Frank schloss sich nach dem 1. Weltkrieg einem Münchner Freikorps an. 1923 wurde er Mitglied der NSDAP und nahm am Münchner Putschversuch teil. Seit 1930 gehörte er dem Reichstag als Abgeordneter an. Nach der NS-Machtergreifung 1933 wurde der promovierte Jurist zunächst Bayerischer Justizminister, dann Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern. Seit Dezember 1934 war er Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Nach dem Überfall auf Polen wurde Frank im Oktober 1939 Verwaltungschef des sogenannten Generalgouvernements, das den größten Teil des besetzten und unterworfenen Landes umfasste. In dieser Funktion war er verantwortlich für die Ausplünderung Polens und für die Verschleppung Hunderttausender Polinnen und Polen zur Zwangsarbeit. Sein größter Ehrgeiz war, das Generalgouvernement "judenfrei" zu machen, indem die jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner zunächst in Ghettos zusammengedrängt und dann in die Vernichtungslager deportiert wurden.
Beim Näherkommen der sowjetischen Armee flüchtete Frank aus seinem Regierungssitz in Krakau und wurde am 4. Mai 1945 von US-amerikanischen Soldaten festgenommen. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher saß er auf der Anklagebank, wurde zum Tode verurteilt und im Oktober 1946 hingerichtet.
Wilhelm Frick, 1877-1946
Frick, damals Leiter der Münchener Kriminalpolizei, wurde wegen Beteiligung am Münchner Putschversuch der NSDAP vom 9. November 1923 zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt; die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. 1924 wurde Frick erstmals als Abgeordneter einer Ersatzorganisation der kurzzeitig verbotenen NSDAP in den Reichstag gewählt. 1930 wurde Frick als thüringischer Innenminister der erste nationalsozialistische Minister Deutschlands. Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler 1933 machte Hitler Frick zum Reichsinnenminister. In dieser Funktion war er maßgeblich an den sogenannten Nürnberger Rassegesetzen zur Diskriminierung der Juden beteiligt. 1943 übernahm Frick das Amt des Reichsprotektor für Böhmen und Mähren, das heißt des deutschen Besatzungschefs in Tschechien. Das Nürnberger Kriegsgericht verurteilte Frick im Oktober 1946 zum Tode.