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07.12.1935

Innenminister Frick ordnet an, daß bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden ihre "Rassenzugehörigkeit" hervorgehoben werden soll. (Walk, S. 143)

13.12.1935

Reichsärzteordnung

§ 3 (2): Die Bestallung (als Arzt) ist zu versagen (...)
Wenn der Bewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte und zur Zeit der Bewerbung der Anteil der nicht deutschblütigen Ärzte an der Gesamtzahl der Ärzte im Deutschen Reich den Anteil der Nichtdeutschblütigen an der Bevölkerung des Deutschen Reichs übersteigt. Der Reichsminister des Innern kann in Härtefällen im Einvernehmen mit der Reichsärztekammer Ausnahmen zulassen. (RGBl I, S. 1433-1444)

Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung

Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder Forderungen darf geschäftsmäßig nur mit besonderer Erlaubnis der zuständigen Behörde betrieben werden.
In den Ausführungsbestimmungen vom 13.12.35 ist bestimmt, daß Juden die Erlaubnis nicht erteilt wird. (RGBl I, S. 1478-1480)

20.12.1935

Runderlaß des Reichsinnenministers

In der Kriminalstatistik ist der Umstand, daß bei einer strafbaren Handlung der Täter Jude ist, besonders hervorzuheben. (Walk, S. 147)

21.12.1935

Zweite Verordnung zum Reichsbürgergesetz

Es wird bestimmt, wer als Beamter im Sinne der 1. VO zum Reichsbürgergesetz anzusehen ist, also aus dem Dienst ausscheiden muß. Das gilt u.a. für Lehrer im öffentlichen Schuldienst und an wissenschaftlichen Hochschulen, Honorarprofessoren, außerordentliche Professoren und Privatdozenten, leitende Ärzte an öffentl. und freien gemeinnützigen Krankenhäusern und Vertrauensärzte, Notare, Handelsrichter, Schöffen, Geschworene, Konkurs-und Zwangsverwalter, Angestellte von Körperschaften öffentlichen Rechts und Sozialversicherungen. (RGBl I, S. 1524)

28.12.1935

Der Hochkommissar des Völkerbundes für jüdische und sonstige Flüchtlinge aus Deutschland, James G. McDonald, tritt zurück. In einem Schreiben an den Generalsekretär legt er die Gründe für seinen Schritt dar.

Die diskriminatorischen Maßnahmen gegen die Juden und den sehr weit und unklar definierten Kreis der "Nichtarier" in Deutschland hätten derartige Dimensionen angenommen, daß durch ein Hochkommissariat, wie das, mit dessen Führung der Völkerbund ihn betraut hat und das im wesentlichen auf die Unterstützung seitens jüdischer und christlicher karitativer Organisationen angewiesen sei, nichts Wesentliches für die Betroffenen getan werden könne.
Von den 80.000 bisher Ausgewanderten seien bis auf 15.000 alle in halbwegs menschenwürdigen Existenzen im Ausland untergebracht worden. Aber er erwarte für die nächste Zeit erneut eine große Zahl von Auswanderern aus Deutschland, die deshalb viel größere Bedeutung hätten, weil sie fast alle wirtschaftlichen Reserven bereits aufgebraucht haben und als völlig Verarmte ins Ausland kommen würden. Durch die Auswanderung in bereits übervölkerte und unter Arbeitslosigkeit leidende Länder würden ernste wirtschaftliche und politische Probleme geschaffen werden.
Es sei an der Zeit, das moralische Ansehen des Völkerbundes in einem Appell an die deutsche Regierung im Namen der Menschlichkeit und des internationalen Rechts zum Ausdruck zu bringen. Diplomatische Erwägungen müßten zurücktreten, wenn durch innenpolitische Maßnahmen Hunderttausende von Menschen demoralisiert werden sollen. (AdG, S. 2359f und 2365f)


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