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01.03.1935

Anschluß des Saarlandes an das Deutsche Reich. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums gilt ab diesem Datum auch für das Saargebiet. (RGBl II, S. 53-56)

05.03.1935

Artikel der "Jüdischen Rundschau" (Organ der Zionistischen Vereinigung), "Unsere Vier Punkte":
"Wir Juden müssen uns zum Ziel setzen, bei einer konstruktiven Regelung der Judenfrage zu helfen." - Vier Forderungen:

  1. "Bei der objektiven Rassenscheidung soll jede Diffamierung einer Rasse, auch der Juden, vermieden werden.
  2. Die materielle Existenz der Juden ist durch Anerkennung ihres Rechtes auf wrtschaftliche Tätigkeit innerhalb der bestehenden Gesetze zu ermöglichen. -
  3. Die kulturelle und geistige Betätigung der Juden innerhalb ihrer jüdischen Gemeinschaft muß durch Ausbau entsprechender autonomer Institutionen (selbstverständlich unter Staatsaufsicht) ermöglicht werden. -
  4. Die Auswanderung der Juden soll in geordneten Formen vor sich gehen, insbesondere nach vorhergehender beruflicher und geistiger Vorbereitung der Jugend."

13.03.1935

Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung

Die Einrichtung besonderer jüdischer Volksschulen ist anzuregen. Ein entsprechendes Gesetzes ist in Vorbereitung. Zur Vorbereitung der strikten Trennung sollen  die Schulleitungen eine Statistik der "Rassenzugehörigkeit" der Schüler anzufertigen. (Walk, S. 108)

16.03.1935

Hitler gibt die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht bekannt.

30.03.1935

Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens

§ 52: Das Gesundheitsamt ist für Erb- und Rassenpflege zuständig. Es sind Beratungsstellen einzurichten mit ärztlichen Kräften, die für die Rassenreinheit sorgen und rassisch nicht zum deutschen Volkstum gehörende Personen bei Eheschließungen, Einbürgerungen usw. fernhalten. (RMBl, S. 327ff.)

31.03.1935

Die Reichsmusikkammer ordnet an, daß die Arbeitserlaubnis von "nicht arischen" Musikern nicht erneuert werden darf. (Walk, S. 110)

März 1935

Mit einem Schreiben des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer wird allen jüdischen Autoren mitgeteilt, daß ihnen jede schriftstellerische und literarische Tätigkeit in Deutschland untersagt wird. (Walk, S. 110)


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