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19.03.1937

Gesetz zur Änderung des Reichsarbeitsdienstgesetzes

§ 7 (1): Juden werden zum Reichsarbeitsdienst nicht zugelassen.
(2): Jüdische Mischlinge können nicht Vorgesetzte im Reichsarbeitsdienst werden. (RGBl I, S. 325)


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