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04.07.1939

Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (RVJD) wird als förmlicher Zwangsverband anstelle der nach dem Novemberpogrom 1938 aufgelösten Reichsvertretung der deutschen Juden gebildet. Der RVJD wird auch das Schulwesen und die Wohlfahrtstätigkeit übertragen. Sie untersteht der Aufsicht des Reichsinnenministeriums. Als vorrangiger Zweck wird festgelegt, "die Auswanderung der Juden zu fördern". (RGBl I, S. 1097f.)

20.07.1939

Palästina

Der britische Kolonialminister gibt bekannt, daß die Einwanderung von Juden nach Palästina in der Zeit von Oktober 1939 bis April 1940 ganz eingestellt werden soll. Er begründet diese Maßnahme mit der außerordentlichen Zunahme der illegalen Einwanderung. In den letzten sechs Monaten seien 10.000 Juden auf legalem Weg nach Palästina gekommen. Seit dem 24. Mai seien 3.507 illegale Einwanderer nach Palästina festgenommen worden; 500 bis 1.000 Menschen seien trotz der Sperren ans Ziel gelangt. (AdG, S. 4144)

25.07.1939

Slowakien

Die slowakische Regierung erläßt eine Verordnung, daß nur 4 Prozent der Ärzte Juden sein dürfen.

26.07.1939

Protektorat

Eichmann gründet in Prag eine Zentralstelle für jüdische Auswanderung.

27.07.1939

Anweisung Himmlers an alle Stapo(leit)stellen und die Grenzinspekteure

Die Erlasse vom 23.12.38 und 15.3.39 (scharfe Bekämpfung der illegalen jüdischen Auswanderung) werden aufgehoben.

"Um jedoch irgendwelche Versuche der illegalen Judenauswanderung auch fernerhin zu unterbinden, ersuche ich, in Zukunft alle Juden, die ohne die vorgeschriebenen Ausreisepapiere die Grenze überschreiten wollen, vorläufig festzunehmen und (...) Schutzhaftanträge hier zu stellen.

Bevor jedoch die Überführung in ein KL (Konzentrationslager) beantragt wird, ist die für den letzten Wohnsitz des Betreffenden zuständige Stapostelle umgehend in Kenntnis zu setzen und um Nachprüfung zu ersuchen, ob von dieser oder einer anderen beteiligten Stelle Bedenken gegen die Auswanderung erhoben werden. Sofern in der Zwischenzeit die ordnungsmäßigen Auswanderungspapiere beigebracht sind, ist meine Entscheidung einzuholen. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, sind die Vorgänge an die für den Wohnsitz zuständige Stapostelle abzugeben mit dem Ersuchen, bis zur ordnungsmäßigen Auswanderung die Überführung in ein KL zu beantragen. (...)

Gegen andere Personen, die Juden beim illegalen Verlassen des Reichsgebietes um eines persönlichen Vorteils willen behilflich sind, ist unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung Schutzhaft usw. Überführung in ein KL (...) zu beantragen."

28.07.1939

Ungarn

Juden dürfen an den Universitäten nur noch bis zu einem Anteil von 6 Prozent der gesamten Studentenschaft aufgenommen werden; für einige volkswirtschaftliche Studiengänge ist - wegen des starken Bedarfs der ungarischen Wirtschaft - eine Höchstquote von 12% festgesetzt. (AdG, S. 4192)


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