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Oktober 1940

Niederlande

Ameldepflicht für alle Unternehmen, die Juden gehören, von Juden geleitet werden oder an denen Juden maßgeblich beteiligt sind. 20.690 Firmen werden registriert und zum Zweck baldiger Enteignung unter deutsche Zwangsverwaltung gestellt.

Norwegen

Juden wird die Ausübung sämtlicher akademischer sowie weiterer Berufe verboten.

02.10.1940

Aktennotiz Bormanns nach einer Besprechung bei Hitler über das Generalgouvernement und die eingegliederten Ostgebiete

Der Gauleiter von Wien, Schirach, weist darauf hin, daß es in Wien noch über 50.000 Juden gebe und daß er diese ins Generalgouvernement abschieben möchte. Auch der Gauleiter von Ostpreußen, Koch, erklärt, er wolle Polen und Juden abschieben, die selbstverständlich vom GG aufgenommen werden müßten. Frank lehnt diese Forderungen als unmöglich ab, da im GG keinerlei Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden seien. Hitler entscheidet den Streit gegen Frank: Ihm sei ganz gleichgültig, wie hoch die Bevölkerungsdichte im Gouvernement ist. (Präg, S. 292-293)

Generalgouvernement

In Warschau soll ein jüdischer Bezirk gebildet werden. Die in diesem Gebiet lebenden Polen müssen es bis zum 31.Oktober verlassen. Zum gleichen Datum müssen außerhalb des Ghettos lebende Juden in dieses umgesiedelt sein.

03.10.1940

Frankreich

Erstes "Juden-Statut" der Vichy-Regierung. Juden wird der Zugang zur höheren Beamtenlaufbahn verboten. Im Bereich der übrigen öffentliche Dienste sind Juden nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, wenn sie Besitzer von Tapferkeitsmedaillen sind. zugelassen. Für freie Berufe wird eine Höchstquote festgesetzt. Ganz ausgeschlossen werden Juden aus Presse, Film, Theater und Rundfunk. - Ausnahmen können zugelassen werden für Personen, "die auf literarischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet dem französischen Staat außerordentliche Dienste geleistet haben". (AdG, S. 4741)

Das "Judenstatut" wird am 31.10.40 auf Marokko und am 30.11.40 auf Tunesien übertragen.

04.10.1940

Frankreich

Gesetz der Vichy-Regierung gegen ausländische Juden und anderer Emigranten.

Die Betroffenen können in Lagern interniert werden, wenn sie in den französischen Wirtschaftszweigen eine gewisse Quote überschreiten und es ihnen unmöglich ist, nach ihrem Heimatstaat zurückzukehren. Sie können unter Umständen zur Zwangsarbeit verpflichtet werden.

06.10.1940

Niederlande

Den niederländischen Verwaltungsorganen sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften dürfen in Zukunft keine Personen mehr angehören, die ganz oder teilweise jüdischer Abstammung sind. Das gleiche gilt für alle privatrechtlichen Vereine und Stiftungen, an denen der Staat, eine Provinz, eine Gemeinde oder eine andere öffentliche Körperschaft beteiligt ist. Personen, die ganz oder teilweise jüdischen Blutes sind, dürfen in Zukunft keine amtlichen und auch keine ehrenamtlichen Stellungen bekleiden. (AdG, S. 4724f)

07.10.1940

Bulgarien

Die Regierung beschließt das antijüdische Gesetz zum Schutz der Nation. (Vom Parlament ratifiziert am 21.1.41). Die Vorlage ruft Proteste des Schriftstellerverbandes, des Ärzteverbandes, politischer Sprecher von Links und Rechts, sowie der Führung der orthodoxen Kirche hervor. Unterstützung findet das Gesetz beim Verband der Reserveunteroffiziere und Soldaten, beim Studentenverband und beim Verband der Kaufleute.

Jugoslawien

Die Regierung erläßt eine Verordnung zur Einschränkung des von Juden betriebenen Lebensmittelhandels. Mit einer weiteren Verordnung wird ein Numerus clausus für jüdische Studenten an Mittel-, Fach- und Hochschulen eingeführt.

16.10.1940

Generalgouvernement

Befehl zur Errichtung einen jüdischen Wohnbezirks in Warschau.

Der für den Judenbezirk bestimmte Raum umfaßt weniger als 4,5% der Gesamtfläche der Stadt Warschau. In diesem Raume müßten 410.000 Juden untergebracht werden. Die Bevölkerungsdichte würde über 1.100 Personen pro ha. betragen, also mehr als das Zehnfache der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte der Stadt Warschau.

18.10.1940

Frankreich

Meldepflicht für "jüdische" Betriebe, Annullierung von Transaktionen und Ernennung von Treuhändern.

22. und 23.10.1940

Frankreich

Aus Baden und der Saarpfalz werden 6.504 deutsche Jüdinnen und Juden, überwiegend alte Leute, mit neun Zugtransporten ins unbesetzte Frankreich abgeschoben. Die Vichy-Regierung läßt sie in das Internierungslager in Gurs bringen; ihre wiederholten Proteste in Berlin werden ignoriert.

In einem "Merkblatt für eingesetzte Beamte" der Gestapo aus der Pfalz heißt es: "Ausgewiesen werden nur Volljuden. Mischlinge, Angehörige von Mischehen und ausländische Juden, soweit es sich nicht um Ausländer der Feindstaaten und der von uns besetzten Gebiete handelt, sind von der Aktion auszunehmen. Jeder Jude gilt als transportfähig; ausgenommen sind nur die Juden, die tatsächlich betlägerig sind." (Adler, S. 157-158)

Der Befehl zu den Deportationen kam direkt von Hitler. Zeitweise bestand anscheinend der Plan, sämtliche Juden aus dem Altreich, Österreich und dem Protektorat - insgesamt 270.000 Menschen - nach Frankreich abzuschieben. Angeblich sollten sie von dort später, sobald die Verhältnisse es zulassen würden, auf dem Seeweg nach Madagaskar gebracht werden. Die französische Vichy-Regierung soll gegen diesen Plan erfolgreich Widerspruch erhoben haben. (Adler, S. 81 und 161)

22.10.40 - 21.01.1941

Luxemburg

In mehreren Transporten werden insgesamt 653 Juden abgeschoben, überwiegend in Richtung unbesetztes Frankreich.

23.10.1940

Generalgouvernement

Die Regierung des Generalgouvernements übermittelt den Distriktgouverneuren eine Anweisung des Reichssicherheitshauptamts.

"Da im Falle der Auswanderung von Juden aus dem Generalgouvernement die ohnedies immer kleiner werdenden Möglichkeiten der Auswanderung (aus dem Reich) entgegen dem Wunsche des Reichsmarschalls (Görings) wiederum wesentlich verringert würden, bitte ich eine Auswanderung nicht in Erwägung zu ziehen.

Die Nachwanderung von Ostjuden bedeutet eine dauernde geistige Regeneration des Weltjudentums, da in der Hauptsache die Ostjuden, infolge ihrer religiös-orthodoxen Einstellung, einen großen Teil der Rabbiner, Talmudlehrer usw. stellen, die besonders von den in USA tätigen jüdischen Organisationen nach eigener Aussage gesucht sind. Darüber hinaus bedeutet diesen (...) jeder orthodoxe Ostjude ein wertvolles Glied in ihren steten Bemühungen um die geistige Erneuerung des USA-Judentums und dessen Konzentration." (Faschismus-Ghetto-Massenmord, S. 59)

24.10.1940

Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft

Juden dürfen nicht von den Beschränkungen über Plätze und Zeiten für ihren Einkauf befreit werden. Ihnen dürfen Sonderzuteilungen nur gewährt werden, wenn sie im 1. Weltkrieg verwundet wurden, aber selbst das nur, sofern es nicht dem "gesunden Volksempfinden" widerspricht. (Walk, S. 328)

25.10.1940

Erlaß des Reichserziehungsministers

Die Beschränkungen der Zulassung von "Halbjuden" zum Hochschulstudium oder zu dessen Fortsetzung werden verschärft. Gesuche dürfen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen bewilligt werden. (Walk, S. 328)

27.10.1940

Wartheland

Aus dem jüdischen Altersheim von Kalisz werden 290 Menschen - Alte, Krüppel und Geistesgestörte - mit einem LKW fortgeschafft und in der Nähe der Stadt durch Abgase getötet.

28.10.1940

Belgien

Die deutsche Militärverwaltung ordnet die Registrierung aller Juden an. Es melden sich daraufhin 42.000 Personen; vermutlich leben etwa weitere 10.000 unangemeldet im Land.

Zugleich wird ein Rückkehrverbot für aus Belgien geflüchtete Juden, die Anmeldung aller Unternehmen im jüdischen Besitz, ein Verfügungsverbot über Unternehmen und Grundstücke sowie die Kennzeichnung von jüdischen Gaststätten angeordnet. Zum 31. Dezember 1940 müssen alle Juden aus staatlichen Stellungen, aus Presse und Rundfunk sowie aus dem Rechtsanwaltsberuf und als Lehrer an Schulen und Hochschulen ausscheiden.

WELTKRIEGSEREIGNISSE

28.10.1940

Beginn des italienischen Angriffs auf Griechenland. Am folgenden Tag landen die ersten britischen Truppen auf griechischem Boden.


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