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20.01.1936

Verfügung des Reichskommissars für das Saarland

Ab 1. März 1936 finden auch auf die jüdischen Bewohner des Saargebiets die Nürnberger Gesetze und alle übrigen Anordnungen, die Juden betreffen und die im übrigen Reichsgebiet bereits in Geltung sind, Anwendung. (Walk, S. 152)


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