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05.12.1933

Reichsinnenminister Frick gibt eine auf die Kritik im Ausland abzielende Erklärung ab: Die nationalsozialistische Rassenpolitik strebe die Reinerhaltung des deutschen Volkes an, aber sie bedeute kein Werturteil über andere Rassen. Die Regierung sei sich bewußt, daß auch andere Völker alte und hohe Kulturen verträten. Für Ausländer stünden das Erwerbsleben und die Schulen in Deutschland nach wie vor offen. Alarmierende Gerüchte über Absichten der Regierung müßten zurückgewiesen werden. (AdG, S. 1180)

Internationale Politik

In Lausanne wird eine internationale Konferenz für die Fürsorge zugunsten deutscher Flüchtlinge eröffnet. Betetiligt sind Vertreter aus 15 Staaten sowie von acht jüdischen und acht nichtjüdischen Organisationen.

Der Flüchtlings-Hochkommissar des Völkerbunds, MacDonald, berichtet, daß die Gesamtzahl der deutschen Flüchtlinge 60.000 betrage, darunter 51.000 Juden. 25.000 Flüchtlinge befinden sich in Frankreich, 6.500 in Palästina, 6.000 in Polen, 5.000 in der Tschechoslowakei, 5.000 in den Niederlanden, 3.000 in Großbritannien, 2.500 in der Schweiz, 2.500 in Belgien, 1.500 in Skandinavien, 800 in Österreich, je 500 in Luxemburg und im Saargebiet, sowie je 1.000 in den Vereinigten Staaten und in Spanien.

Während der Konferenz argumentiert der amerikanische Delegierte mit den Schwierigkeiten, die unter den gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnissen der Aufnahme zahlreicher Flüchtlinge in den USA entgegenstehen würden. - Der tschechoslowakische Vertreter erklärt, daß sein Land gegenwärtig mit Flüchtlingen überfüllt sei. - Der französische Vertreter weist darauf hin, daß Frankreich 1 Million Franc für die Flüchtlinge ausgegeben habe. In Frankreich befänden sich bereits zu viele Flüchtlinge aller Nationen. Man müsse die Möglichkeiten prüfen, eine größere Zahl von Flüchtlingen in Nord-und Südamerika anzusiedeln. - Der polnische Delegierte erklärt, daß eine weitere Einwanderung von Juden in sein Land zu Komplikationen führen könnte, da die jüdische Bevölkerung bereits 10% der Gesamteinwohnerzahl von Polen bilde. - Ein britischer Vertreter führt aus, da Europa mit Flüchtlingen überfüllt sei, müsse man sich an die Überseeländer wenden. Er sei überzeugt, die britischen Dominions würden alles tun, um in dieser Hinsicht mitzuhelfen. (AdG, S. 1181)

15.12.1933

Erlaß des Preußischen Wissenschaftsministers

"Nichtarische" Studierende sollen nur zu akademischen Prüfungen zugelassen werden, wenn sie:

  1. Kinder von Frontkämpfern oder Abkömmlinge aus vor dem 25.4.33 geschlossenen Ehen sind, bei denen ein Elternteil oder zwei Großeltern arischer Abkunft sind,
  2. zum Studium auf Grund der neuen Bestimmungen zugelassen sind oder zugelassen werden können. (Walk, S. 64)

19.12.1933

Verordnung über das Inkrafttreten und die Durchführung des Schriftleitergesetzes

Gegenüber dem Gesetz vom 4.10.33 sind folgende Ausnahmen vorgesehen:

  1. Weltkriegsteilnehmer
  2. Väter oder Söhne von im Weltkrieg Gefallenen
  3. Schriftleiter an jüdischen Zeitungen
  4. Personen, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes bereits mit einer Person "nichtarischer Abstammung" verheiratet waren. (RGBl I, S. 1085-1088)

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